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Führungszeugnis

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Deutsches Führungszeugnis

Jemand zeigt mit dem Finger auf ein erweitertes Führungszeugnis
Führungszeugnis© Stephan Jansen/dpa

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte deutsche Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Die Daten über Vorstrafen stammen aus dem Bundeszentralregister, das Führungszeugnis ist ein Auszug daraus. Ein Führungszeugnis kann in unterschiedlichen Konstellationen notwendig sein: Sie treten eine neue Arbeitsstelle an, beantragen bestimmte behördliche Genehmigungen, zum Beispiel einen Fahrgastbeförderungsschein oder Sie nehmen eine ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen wahr.

Ein Führungszeugnis können Sie entweder in der zuständigen Einwohnermeldebehörde oder beim Bundesamt für Justiz (BfJ) direkt online beantragen.
Zur Online-Beantragung des Führungszeugnisses benötigen Sie lediglich neben Ihrem aktivierten Online-Ausweis ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine Software, zum Beispiel die kostenlose AusweisApp2 des Bundes. Hier geht’s zu weiteren Informationen und dem Online-Antrag.

Sollten Sie das Online-Portal nicht nutzen wollen/können, finden Sie hier Informationen zum klassischen Antragsverfahren:
Die für die Beantragung des Führungszeugnisses aus dem Ausland erforderliche Unterschriftsbeglaubigung können Sie auch in der Botschaft oder bei einem unserer Honorarkonsuln vornehmen lassen. Den notwendigen Vordruck finden Sie auf der Website des BfJ.

Für die konsularische Bescheinigung buchen Sie bitte einen Termin.

Die für die Beantragung des Führungszeugnisses aus dem Ausland erforderliche Unterschriftsbeglaubigung können Sie auch in der Botschaft oder bei einem unserer Honorarkonsuln vornehmen lassen. Für die konsularische Bescheinigung buchen Sie bitte einen Termin.

Beachten Sie bitte, dass Sie sich bei Ihrer Vorsprache mit einem Reisepass oder Personalausweis ausweisen müssen.

Die Gebühr für die konsularische Bescheinigung beträgt aktuell 34,07 €, etwa 253 DKK. Sie ist bei Vorsprache in der Botschaft in Euro mit Kredit-/Debitkarte (Visa oder Mastercard) oder in Dänischen Kronen in bar zu zahlen. Bitte buchen Sie über unser Online Terminportal entweder einen Termin für eine konsularische Bescheinigung oder für eine Unterschriftsbeglaubigung. Bitte scrollen Sie im Terminbuchungssystem nach unten und wählen die gewünschte Kategorie aus.

Für die Erteilung des Führungszeugnisses fallen weitere Gebühren an, die direkt beim Bundesamt für Justiz zu entrichten sind.

Antragsteller mit Wohnsitz in Südschweden wenden sich bitte an die Deutsche Botschaft Stockholm oder an unseren Honorarkonsul in Malmö.

Dänisches Führungszeugnis

Dänische Führungszeugnisse können online bei der dänischen Polizei beantragt werden: Dänische und englische Seite.

Antragsformular

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