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Führungszeugnis
Deutsches Führungszeugnis

Deutsches Führungszeugnis
Führungszeugnisse werden vom Bundesamt für Justiz erteilt.
Im Online-Portal können Sie mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen. Hierzu benötigen Sie u.a.:
- Ihren Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und
- Ihre 6-stellige PIN
Nähere Informationen zur Online-Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses finden Sie hier.
Sollten Sie das Online-Portal nicht nutzen wollen/können, finden Sie hier Informationen zum klassischen Antragsverfahren:
Die für die Beantragung des Führungszeugnisses aus dem Ausland erforderliche Unterschriftsbeglaubigung können Sie auch in der Botschaft oder bei einem unserer Honorarkonsuln vornehmen lassen. Für die Unterschriftsbeglaubigung buchen Sie bitte einen Termin.
Beachten Sie bitte, dass Sie sich bei Ihrer Vorsprache mit einem Reisepass oder Personalausweis ausweisen müssen.
Die Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung beträgt aktuell 34,07 €, etwa 253 DKK. Sie ist bei Vorsprache in der Botschaft in Euro mit Kredit-/Debitkarte (Visa oder Mastercard) oder in Dänischen Kronen in bar zu zahlen.
Für die Erteilung des Führungszeugnisses fallen weitere Gebühren an, die direkt beim Bundesamt für Justiz zu entrichten sind. Dort können Sie auch das erforderliche Antragsformular herunterladen:
Allgemeine Informationen zum Führungszeugnis
Antragsteller mit Wohnsitz in Südschweden wenden sich bitte an die Deutsche Botschaft Stockholm oder an unseren Honorarkonsul in Malmö.
Dänisches Führungszeugnis
Dänische Führungszeugnisse können online bei der dänischen Polizei beantragt werden: Dänische und englische Seite.