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Apostille-Behörden in Deutschland
Für deutsche Urkunden wird die „Haager Apostille“ von einer dazu bestimmten deutschen Behörde ausgestellt. Auslandsvertretungen können eine solche Apostille nicht ausstellen. Neben der ausstellenden Behörde sind je nach Bundesland weitere Stellen zur Ausstellung befugt.

In der Bundesrepublik Deutschland erteilen folgende Stellen die sogenannte Haager Apostille:
1. Urkunden des Bundes
Bundesverwaltungsamt
Referat II B 4
50728 Köln
Tel. 0228-99358 4100
E-Mail: beglaubigungen@bva.bund.de
Webseite
Ausnahme: Für Urkunden des Bundespatentgerichts und des Deutschen Patentamts wird die Apostille vom Präsidenten des Deutschen Patentamts erteilt.
2. Urkunden der deutschen Bundesländer
In den Bundesländern ist die Zuständigkeit nicht einheitlich geregelt. Daher wird im konkreten Fall empfohlen, sich beim Aussteller der Urkunde zu erkundigen, durch wen die „Haager Apostille“ erteilt werden kann.
Im Allgemeinen sind zuständig:
Urkunden der Verwaltungsbehörden (außer Justizverwaltungsbehörden):
Ministerien (Senatsverwaltungen) für Inneres, Regierungspräsidenten, Präsident des Verwaltungsbezirks, Bezirksregierung
Berlin: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Niedersachsen: Polizeidirektionen in Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück
Rheinland-Pfalz: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Kaiserslautern
Sachsen: Landesdirektionen in Chemnitz, Dresden und Leipzig
Sachsen-Anhalt: Landesverwaltungsamt in Magdeburg
Thüringen: Landesverwaltungsamt in Weimar
Urkunden der Justizverwaltungsbehörden, der ordentlichen Gerichte (Zivil- und Strafgerichte) und der Notare:
Ministerien (Senatsverwaltungen) für Justiz, Land- (Amts-)Gerichtspräsidenten
Urkunden der anderen als der ordentlichen Gerichte:
Ministerien (Senatsverwaltungen) für Inneres, Regierungspräsidenten, Präsident des Verwaltungsbezirks, Bezirksregierung, Ministerien (Senatsverwaltungen) für Justiz, Land- (Amts-)Gerichtspräsidenten.