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Wichtige Hinweise für Antragsteller mit Wohnsitz in Schweden

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Voraussetzungen für die Antragstellung in Kopenhagen

Deutsche mit Wohnsitz in Schweden können grundsätzlich einen Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises in der Botschaft Kopenhagen stellen. Mit der Antragstellung dürfen jedoch keine offenen rechtlichen Vorfragen wie Namensführung oder Vaterschaftsanerkennung verbunden sein.

Die Zusendung von Reisepässen / Personalausweisen von Kopenhagen an Ihren schwedischen Wohnort ist nicht möglich! Sie müssen daher persönlich zur Antragstellung und erneut zur Abholung des Ausweisdokuments vorsprechen.

Erstpassanträge für Kinder

Kinderreisepässe können über die deutschen Honorarkonsuln in Malmö oder Göteborg beantragt werden.

Wenn Sie erstmalig ein Ausweisdokument für ein Kind beantragen möchten, setzen Sie sich vor Terminbuchung in Kopenhagen bitte zunächst per E-Mail (info@stockholm.diplo.de) mit der Botschaft Stockholm in Verbindung. Zur besseren Beurteilung der Rechtslage fügen Sie Ihrer E-Mail bitte das nachfolgende Formular vollständig ausgefüllt bei: Anfrageformular Botschaft Stockholm

Die Erstpassausstellung in Kopenhagen ist aufgrund der Ausweispflicht beim Grenzübertritt grundsätzlich nur in den Fällen möglich, wo bereits ein anderes Ausweisdokument (z.B. ein schwedischer Reisepass bei deutsch-schwedischen Doppelstaatern) vorliegt.

Benötigte Unterlagen

Die für die Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises erst bei der persönlichen Antragstellung in der Botschaft Kopenhagen vorzulegenden, erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Stockholm. Eine Vorprüfung wie bei der Botschaft Stockholm findet in Kopenhagen nicht statt.

Gebühren

Eine aktuelle Gebührenliste finden Sie hier: Gebühren

Bitte bedenken Sie außerdem, dass für Deutsche mit Wohnsitz in Schweden in jedem Fall pro Antrag folgende Unzuständigkeitsgebühr zusätzlich anfällt:
Pass: 60,- / 37,50 Euro (Antragsteller >/< 24 Jahre)
Personalausweis: 13,- Euro.

Die Passgebühren sind in bar in Dänischen Kronen oder per Kredit-/Debitkartenzahlung (MasterCard/VISA) bei Antragstellung fällig. ApplePay, Zahlung mit Kreditkarten auf dem Mobiltelefon, Banküberweisungen, Bezahlen per MobilePay und Bezahlung mit anderen Bankkarten sind leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass der Betrag vom Auswärtigen Amt in Berlin in Euro abgebucht wird und eine schwedische Kreditkarte daher von Ihnen vor dem Termin für Auslands-/Onlinebezahlungen freigeschaltet sein muss.

Andere konsularische Leistungen

Beglaubigungen und Lebensbescheinigungen können von deutschen Honorarkonsuln (z.B. in Malmö) vorgenommen werden. Für andere konsularische Leistungen wenden Sie sich bitte an die Deutsche Botschaft Stockholm.

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