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Eheschließung

Standesamt in Tondern

Standesamt in Tondern, © dpa

Artikel

Sie wollen heiraten oder haben bereits geheiratet? Dann finden Sie auf dieser Seite Informationen zu dem Thema.

Eheschließung in Deutschland

Wie und wo kann ich in Deutschland heiraten?

Eine Ehe kann in Deutschland nur vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine religiöse Zeremonie hat keine rechtlichen Wirkungen. Die hier aufgeführten Informationen sind allgemeiner Art, für genauere Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Standesamt in Deutschland.

Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat keiner der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, so ist das Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen werden soll, für die Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung zuständig.

Es ist empfehlenswert, das Standesamt sehr frühzeitig zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass die Heirat zum beabsichtigten Zeitpunkt stattfinden kann.

Was ist ein „Ehefähigkeitszeugnis“?

Alle nicht in Deutschland gemeldeten Personen, die in Deutschland heiraten möchten, benötigen ein „Ehefähigkeitszeugnis“, durch das nachgewiesen wird, dass kein rechtliches Heiratshindernis besteht. In Dänemark werden internationale Ehefähigkeitszeugnisse (ægteskabsattest) durch die Agentur für Familienrecht (Familieretshuset) ausgestellt. Das internationale Ehefähigkeitszeugnis ist 4 Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig. Mehr Informationen finden Sie dazu auf der Internetseite des Familieretshuset.

Eheschließung in Dänemark

Wie und wo kann ich in Dänemark heiraten?

Eine Eheschließung ist in Dänemark vor einem dänischen Standesbeamten oder kirchlich möglich. Beides wird in der Regel in Deutschland anerkannt.

Um in Dänemark heiraten zu können, müssen Sie einen Antrag auf Eheschließung (ægteskabserklæring) entweder bei der Kommune, wo Sie heiraten wollen oder bei der Agentur für Familienrecht (Familieretshuset) einreichen, um ein dänisches Ehefähigkeitszeugnis (prøvelsesattest) zu bekommen. Wo Sie den Antrag einreichen müssen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem Aufenthaltsstatus und dem Ihrer Partnerin/Ihres Partners ab. Von der zuständigen Behörde erhalten Sie verbindliche Auskunft über vorzulegende Dokumente. Die Antragstellung ist online möglich. Das Ehefähigkeitszeugnis (prøvelsesattest) ist 4 Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig. Das Familieretshuset bietet auf seiner Internetseite weitergehende Informationen auch in deutscher Sprache an.

Was ist ein „Nachweis über den Personenstand“ / „Ehefähigkeitszeugnis“?

Für die Eheschließung in Dänemark benötigen Sie einen Nachweis über den Personenstand, d.h. einen Nachweis, dass Sie zum aktuellen Zeitpunkt nicht verheiratet sind. Diese Angabe ist in einer „erweiterten Meldebescheinigung“ aufgeführt. Eine derartige Bescheinigung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres (letzten) deutschen Wohnortes.

Evtl. wird auch ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des zuständigen deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, das die Tatsache bescheinigt, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen. Es wird auf Antrag vom zuständigen deutschen Standesamt ausgestellt. Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt am (letzten) deutschen Wohnsitz. Wenn niemals oder nur vorübergehend ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bestanden hat, ist das Standesamt I in Berlin für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig. Auskunft zu den benötigten Unterlagen erhalten Sie direkt vom zuständigen Standesamt.

Muss ich meine Ehe, die ich in Dänemark geschlossen habe, in Deutschland registrieren, d.h. in einem deutschen Eheregister nachbeurkunden lassen?

Nein. Eine in Dänemark geschlossene Ehe ist auch ohne Registrierung in Deutschland gültig, wenn die Eheschließenden die Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) nach dem Recht des Landes, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, erfüllen und die Ehe formwirksam nach dänischem Recht geschlossen wurde. Als Nachweis der Eheschließung können Sie eine mehrsprachige Heiratsurkunde erhalten, so dass eine zusätzlich Übersetzung der dänischen Heiratsurkunde ins Deutsche nicht notwendig ist. Die seit dem 16.02.2019 geltende „EU-Apostille-Verordnung“ (Verordnung (EU) 2016/1191) befreit in Dänemark ausgestellte Heiratsurkunden bei Vorlage in Deutschland von dem Erfordernis einer Legalisation oder Apostille.

Wenn Sie in Deutschland gemeldet sind, müssen Sie die Meldebehörde über die Eheschließung informieren, damit die Angabe im Melderegister geändert werden kann. Wenn Sie in Deutschland steuerpflichtig sind, müssen Sie auch das Finanzamt informieren. Eine automatische Information deutscher Behörden erfolgt bei Eheschließung im Ausland nicht.

Eine Registrierung Ihrer in Dänemark geschlossenen Ehe bei einem deutschen Standesamt ist nicht vorgeschrieben. Auf Wunsch können Sie jedoch bei dem für Sie zuständigen deutschen Standesamt einen Antrag auf Beurkundung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister stellen, wenn mindestens einer der Ehegatten die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Sie erhalten dann auch eine deutsche Eheurkunde. Alle weiteren Einzelheiten sollten Sie direkt mit dem für Sie zuständigen Standesamt aufnehmen.

Deutsche Staatsangehörige, die keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, können den Antrag auf Beurkundung im Eheregister entweder direkt beim zuständigen Standesamt am letzten Wohnort in Deutschland oder über die für Ihren Wohnort im Ausland zuständige deutsche Auslandsvertretung stellen. Bitte kontaktieren Sie zuerst das zuständige deutsche Standesamt und erkundigen Sie sich dort nach den vorzulegenden Unterlagen und den Gebühren.

Namensführung nach deutschem Recht

Wie ändert sich der Name nach Eheschließung?

Der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen ändert sich nicht automatisch durch Eheschließung. Wenn eine Namensänderung nach einer Eheschließung in Dänemark gewünscht ist, ist hierfür eine Namenserklärung nach deutschem Recht erforderlich. Die von einer dänischen Behörde vorgenommene öffentlich-rechtliche Namensänderung ist für deutsche Staatsangehörige nicht für den deutschen Rechtsbereich gültig, auch wenn diese Namensänderung nach dänischem Recht zum Tag der Eheschließung wirksam wird und der neue Name in der Heiratsurkunde eingetragen ist.
Aus diesem Grund ist grundsätzlich eine Namenserklärung erforderlich, bevor Ihnen ein deutsches Ausweisdokument auf den neuen Namen ausgestellt werden kann. Lesen Sie mehr unter Namensführung in der Ehe.

Eheliches Güterrecht

Nach einer Eheschließung bestimmt der eheliche Güterstand alle zivilrechtlichen Aspekte, die sowohl die Verwaltung des Vermögens der Ehegatten im Alltag betreffen, als auch die güterrechtliche Auseinandersetzung, insbesondere infolge der Trennung oder Scheidung des Paares. Auch im Erbrecht kann die Bestimmung des Güterrechts relevant werden. Lesen Sie mehr zur Bestimmung des anwendbaren Güterrechts

Weitere Informationen

Mehr Informationen des Auswärtigen Amts zu den am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Eheschließung mit Auslandsbezug

FAQ Eheschließung

Informationen zum Ehe- und Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht, Güterrecht und zum Versorgungsausgleich enthält diese vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz herausgegebene Publikation.

Publikation „Das Eherecht“

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