Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Gebührenänderung ab dem 01.10.2021
Die Botschaft weist darauf hin, dass sich die Erhebung von Gebühren und Auslagen für konsularische Leistungen ab dem 01.10.2021 grundlegend ändert.
Die Botschaft weist darauf hin, dass sich die Erhebung von Gebühren und Auslagen für konsularische Leistungen wie Beglaubigungen, Beurkundungen, Hilfeleistungen usw. ab dem 01.10.2021 grundlegend ändert.
Ab diesem Zeitpunkt gilt das Bundesgebührengesetz sowie die besondere Gebührenverordnung des Auswärtigen Amtes (AABGebV).
Die Änderungen betreffen nicht die Gebühren für deutsche Ausweise (Pass, Personalausweis) oder Visa.
Ab dem 01.10.2021 fallen folgende Gebühren an:
Dienstleistung | Euro |
Namenserklärung (Unterschriftsbeglaubigung auf dem Erklärungsformular) | 79,57 |
Geburtsanzeige ohne Namenserklärung (Unterschriftsbeglaubigung auf dem Antragsformular) | 56,43 |
Sonstige Unterschriftsbeglaubigung | 56,43 |
Beglaubigung einer Fotokopie (pro Schriftstück / Dokument) | 31,50 |
Gebührenpflichtige Lebensbescheinigung | 34,07 |
Konsularische Bescheinigung mit Vorlage ohne Vorlage | 34,07 70,33 |
Die Gebühr kann entweder in Euro mit eigener Kredit-/Debitkarte (Visa oder Mastercard) gezahlt werden oder in Dänischen Kronen in bar.
Eine Barzahlung der Gebühren mit Euro ist nicht möglich.