Neues Gesetz im Staatsangehörigkeitsrecht
Der Deutsche Bundestag hat am 19. Januar 2024 den Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) beschlossen. Die wichtigste Änderung betrifft die Aufgabe des Grundsatzes der Vermeidung von Mehrstaatigkeit. Demnach entfällt der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (§ 25 StAG) bzw. die Notwendigkeit einer Beibehaltungsgenehmigung. Beim Erwerb der dänischen Staatsangehörigkeit geht die deutsche Staatsangehörigkeit seit dem 28.08.2007 nicht mehr verloren, bzw. ist keine Beibehaltungsgenehmigung mehr erforderlich.
Die Verkündung des Gesetzes ist am 26. März 2024 erfolgt. Das Gesetz tritt in seinen wesentlichen Teilen am 26. Juni 2024 in Kraft (Artikel 6 Absatz 1 StARModG). Mehr Informationen zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts finden Sie hier.