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Die wichtigsten Regeln zum Flug mit Drohnen in Dänemark

Eine Drohne fliegt über ein Feld bei Gera
Eine Drohne fliegt über ein Feld bei Gera © ZB

Die wichtigsten Regeln zum Fliegen mit Drohnen in Dänemark finden Sie auf der Webseite der Verkehrsbehörde (auf Dänisch).

Nutzer von Drohnen ab 250 g oder mit Sensor (Kamera) unabhängig vom Gewicht müssen in Dänemark registriert werden. Für nähere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte ebenfalls an die dänische Verkehrsbehörde, die allerdings auf Grund der hohen Zahl der Anfragen sehr lange Bearbeitungszeiten hat.

Gebiete mit begrenzter Nutzung gehen aus dieser interaktiven Übersicht hervor.

​​​​​​​Alle Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Deutschen Botschaft in Kopenhagen zum Zeitpunkt der Abfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.


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