Erweiterte Meldebescheinigung
Für eine Eheschließung in Dänemark wird in der Regel ein Nachweis über den Personenstand benötigt. Diese Angabe ist in der „erweiterten Meldebescheinigung“ aufgeführt. Eine derartige Bescheinigung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres (letzten) deutschen Wohnortes.