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Gebühren

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Liste der Gebühren für die Antragstellung deutscher Ausweisdokumente bei der Botschaft Kopenhagen

Wichtige Hinweise

Die Passgebühren sind bei Antragstellung in bar in dänischen Kronen oder per Kreditkartenzahlung (MasterCard/VISA) bei der persönlichen Vorsprache fällig. Die Kreditkarte muss physisch mitgebracht werden (Achtung: Keine Zahlung mit Handy/Smart Watch/Apple oder Mobile Pay/Bankkarten anderer Anbieter oder Banküberweisung möglich!) und auf den Namen der damit bezahlenden Person ausgestellt sein.

Bitte beachten Sie, dass der Betrag vom Auswärtigen Amt in Berlin abgebucht wird und die Kreditkarte daher für Auslandszahlungen und Bezahlungen im Internet freigeschaltet sein muss.

Gebührenübersicht Reisepass

Stand: 08.02.2026

Bitte beachten Sie: Die zu zahlenden Gesamtgebühren werden aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung auf volle 5 DKK aufgerundet.

Sollten Sie Ihren Reisepass bei einem unserer Honorarkonsuln beantragen möchten, lesen Sie hierzu bitte diese weiteren Informationen.

Gebühren Reisepass (Ausland)
Euro
DKK
Regulärer Pass (ab 24 Jahren) 106790
Regulärer Pass (unter 24 Jahren)73,50550
Vorläufiger Pass (Gültigkeit bis 1 Jahr)75560
Expresszuschlag32240
Zuschlag für ePass 48 Seiten22165
Zuschlag Einholung Ermächtigung
zuständige Passbehörde (Personen ab 24 Jahre)
70525
Zuschlag Einholung Ermächtigung
zuständige Passbehörde (Personen bis 24 Jahre)
37,50280
Zuschlag Einholung Ermächtigung
zuständige Passbehörde (vorläufiger Reisepass)
26195
Wohnortänderung
gebührenfrei

Gebührenübersicht Personalausweis

Gebühren Personalausweis (Ausland)
Euro
DKK
Personalausweis bis 24 Jahre78
585
Personalausweis ab 24 Jahren89665
Erstmalige Aktivierung der eID-Funktion bei Abholung
oder nach Vollendung des 16. Lebensjahrs
gebührenfrei
Deaktivierung der eID-Funktiongebührenfrei
nachträgliche Aktivierung der eID- Funktiongebührenfrei
Setzen der PIN bei Abholunggebührenfrei
Änderung der PIN
(kann auch am eigenen Kartenlesegerät mit App erfolgen)
gebührenfrei
Wohnortänderunggebührenfrei
Sperrung z.B. nach Verlust oder Diebstahl
Auch möglich mittels Sperrkennwort über Sperrhotline:
0049-180-1-33 33 33 (kostenpflichtig, auch aus dem Ausland
erreichbar)
gebührenfrei
Entsperrunggebührenfrei
Zuschlag Einholung Ermächtigung zuständige Personalausweisbehörde oder Unzuständigkeit13100

Haftungsausschluss: Wir haben die auf dieser Webseite enthaltenen Informationen mit größter Sorgfalt für Sie zusammengestellt. Aufgrund von kurzfristigen Wechselkursänderungen können die Beträge abweichen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für die Richtigkeit und Aktualität keine Gewähr übernehmen können.

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