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Personenstandsurkunden, Übersetzungen und Echtheitsbestätigungen (Apostille, Legalisation)

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Deutsche Urkunden

Wenn ein Personenstandsfall (Geburt, Heirat, Begründung einer eingetragene Lebenspartnerschaft, Tod) in Deutschland stattgefunden hat, ist dieser in einem deutschen Personenstandsregister beurkundet. Die Personenstandsregister werden in Deutschland in Standesämtern geführt.

Für deutsche Staatsangehörige können auf Antrag auch personenstandrechtliche Ereignisse, die im Ausland stattgefunden haben, in einem deutschen Personenstandsregister beim zuständigen Standesamt eingetragen werden.

Dänische Urkunden

In Dänemark ist die Digitalisierung im Personenstandswesen weit fortgeschritten. Kernstück der Digitalisierung im Personenstandswesen ist ein zentrales Personenregister, das „Centrale Personregister“ (kurz: CPR). Es handelt sich um eine zentrale Datenbank, die grundlegende, personenbezogene Daten von allen Personen enthält, die in Dänemark leben oder gelebt haben.

Personenstandsurkunden werden auf Grundlage der Eintragungen im CPR ausgestellt. Sie geben immer den aktuellen Stand des Registerinhaltes zum Ausstellungszeitpunkt wieder und nicht den Stand im Zeitpunkt des personenstandsrechtlichen Ereignisses z.B. bei der Geburt eines Kindes. D.h. es ist z.B. nach einer Namensänderung nicht mehr möglich eine Geburtsurkunde (personattest) oder Eheurkunde auf den vor der Namensänderung geführten Namen zu erhalten. Namensänderungen können anhand einer erweiterten Meldebescheinigung (bopælsattest; sogar auch in deutscher Sprache erhältlich) oder einer vom Kirchenbüro ausgestellten Registerauskunft (registerindsigt) nachvollzogen werden.

Dänische Personenstandsurkunden können sowohl digital mit einer digitalen Signatur oder in Papierform ausgestellt werden. Zur Vorlage bei deutschen Behörden ist eine Urkunde in Papierform erforderlich.

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