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Versendung der Wahlunterlagen durch die Botschaft
Briefkasten, © Colourbox
Wichtiger Hinweis
Die Botschaft bietet Ihnen an, Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen auf amtlichem Wege nach Berlin zu schicken.
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen – ausschließlich persönlich und gegen Vorlage Ihres Ausweisdokumentes - bis einschließlich 17.02.2025 während der regulären Öffnungszeiten bei der Botschaft abgeben.
Die Botschaft weist darauf hin, dass eine Haftung des Auswärtigen Amtes für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen ist. Dies gilt für Verspätungen aller Art.