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Erbschein

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Sie finden hier Informationen zur Beurkundung von Anträgen auf deutsche Erbscheine

Allgemeine Hinweise

Auf einem orangefarbenen Papier liegt ein Füller.
Erbrecht und Nachlassangelegenheiten© Colourbox

Sie leben in Dänemark und möchten einen Erbschein aus Deutschland erhalten?

Dann ist ein Antrag beim zuständigen Nachlassgericht erforderlich. In der Regel ist das das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des/der Verstorbenen. Der Antrag kann auch postalisch eingereicht werden muss aber dann vorher beurkundet werden. Die Beurkundung kann erfolgen: durch das zuständige Nachlassgericht, einen jeden Notar/eine jede Notarin in Deutschland oder etwa auch durch die Botschaft Kopenhagen.

Beurkundung von Anträgen

Möchten/Können Sie nicht zum Nachlassgericht oder einem Notar nach Deutschland reisen, kann auch die Botschaft Ihnen bei der Beurkundung Ihres Antrags helfen. Hier bieten wir Ihnen einen Fragebogen als Download an, der zur Vorbereitung des Erbscheinsantrags dient. Bitte drucken Sie den Fragebogen aus und füllen Sie ihn so komplett wie möglich aus. Anschließend übersenden Sie den Fragebogen bitte an die Botschaft Kopenhagen unter Beifügung von Kopien der zur Verfügung stehenden Personenstandsurkunden, Testamente, etc.
Auf der Grundlage Ihres Fragebogens wird die Botschaft Kopenhagen einen Erbscheinsantrag entwerfen und sich mit Ihnen zur Vereinbarung eines Termins für die Beurkundung der Erbscheinsverhandlung in Verbindung setzen. Für die Vorbereitung der Beurkundung werden Gebühren von 250,99 EUR und für die Beurkundung selbst von 132,31 EUR zum aktuellen Tageskurs oder in Euro per Kreditkarte (Visa oder Mastercard) berechnet.

Der in der Botschaft beurkundete Antrag muss anschließend von Ihnen nebst beglaubigten Kopien der erforderlichen Personenstandsurkunden (und, sofern diese in Dänisch, Englisch oder einer anderen Sprache errichtet sind, nebst deutscher Übersetzung) an das zuständige Nachlassgericht in Deutschland übersandt werden. Für die Erteilung des Erbscheins wird das Gericht ebenfalls eine Gebühr erheben.

Weitere Informationen

Beachten Sie bitte, dass in jedem Fall ein Termin für die Beurkundung vereinbart werden muss. Den ausgefüllten und von Ihnen unterzeichneten Fragebogen übersenden Sie bitte zusammen mit den unter Ziff. I genannten Unterlagen (zunächst nur in Form von einfachen Fotokopien) an die Botschaft. Bitte fügen Sie den Unterlagen auch eine Kopie der Lichtbildseite Ihres Reisepasses bei.

Ihr ausgefüllter Fragebogen kann per Email an rk-1@kope.auswaertiges-amt.de oder postalisch (Deutsche Botschaft Kopenhagen, Göteborg Plads 1, 2150 Kopenhagen Nordhavn) an die Botschaft übersandt werden.

Die Botschaft setzt sich nach Erhalt des Fragebogens mit Ihnen zwecks Terminvereinbarung in Verbindung.

Informationen zum neuen Erbrecht

Auf Erbfälle, die ab dem 17.08.2015 eintreten, findet die Europäische Erbrechtsverordnung Anwendung, die für jeden Einzelnen von großer Bedeutung sein kann. Sie regelt, welches Erbrecht welchen Landes anzuwenden ist, wenn eine Person verstirbt. Hat sich dieses sogenannte Erbstatut nach deutschem Recht bisher aus der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen ergeben, so bestimmt es sich seit August 2015 nach dem Recht des Landes, in dem der Verstorbene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte - sofern die/der Verstorbene nicht in einem Testament etwas anderes verfügt hat.

Alle Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Deutschen Botschaft in Kopenhagen zum Zeitpunkt der Abfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

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