Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Reisen mit Haustieren
Beagle auf Reisen in einem blauen Auto, © colourbox
Aktuelle Regelungen für Reisen mit Haustieren
Reisen innerhalb der EU
Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen
Die aktuellen Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Informationen in englischer Sprache finden bei der dänischen Lebensmittelbehörde „Fødevarestyrelsen“.
Verbot der Ein- und Durchreise mit Welpen
Auch Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen bzw. Deutschland im Transit passieren. Da die Tollwut-Erstimpfung frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt werden darf und es danach weitere 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes dauert, können Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen. Eine Ausnahmeregelung nach Art. 7 Abs. 2 der EU-Verordnung Nr. 576/2013 gibt es für Deutschland im Unterschied zu Dänemark nicht.
Reise mit gefährlichen Hunden nach Deutschland
Hunde einer als gefährlich geltenden Rasse wie Staffordshire Bullterrier unterliegen in Deutschland besonderen Bestimmungen. Achtung: Dies gilt auch für Kreuzungen mit diesen Rassen.
Lesen Sie mehr beim deutschen Zoll.
Dokumente und Bescheinigungen sind auf Verlangen der zuständigen Behörde im Original vorzulegen. Bescheinigungen und Dokumente in einer fremden Sprache müssen mit einer amtlich beglaubigten deutschen Übersetzung versehen sein.
Die entsprechende Verordnung finden Sie hier.
Reisen mit Hund nach Dänemark
Informationen zum Urlaub mit Hunden in Dänemark erhalten Sie in deutscher Sprache auf der Homepage des dänischen Außenministeriums.
Reisen mit Kaninchen
Bei der Einreise nach Deutschland mit Kaninchen können drei Tiere ohne weiteres mitgenommen werden.
Wenn Sie aber mit mehr als drei Kaninchen einreisen möchten, dann gelten die Regelungen, die auch beim gewerblichen Handel mit diesen Tieren anzuwenden sind.
Informationen zu diesen Regelungen finden Sie beim BMEL.
Reisen mit Heimvögeln
Nach Paragraf 38 der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung können im Reiseverkehr oder bei der Wohnsitzverlegung höchstens drei nicht zur Abgabe an Dritte bestimmte Vögel mitgeführt werden.
Im Falle von Papageien oder Sittichen ist eine besondere amtstierärztliche Tiergesundheitsbescheinigung erforderlich. Mehr dazu hier.
Einreise in die EU
Die Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die EU finden Sie hier.
Reisen mit Heimvögeln
Die Einreise von Heimvögeln aus Ländern außerhalb der EU (Drittländer) erfolgt unter kontrollierten Bedingungen, um eine Einschleppung und Ausbreitung der „Vogelgrippe“ zu verhindern. Mehr dazu hier.