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Namenserklärung für den Familiennamen eines Kindes

01.10.2017 - Artikel

Die Gesetze zur Namensführung in Dänemark und Deutschland sind unterschiedlich. Wenn ein Kind in Dänemark geboren wird, wird der in der dänischen Geburtsurkunde eingetragene Familienname von dänischen Behörden aufgrund des dänischen Rechts festgestellt.

Mehr Informationen finden Sie hier.

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