Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Namenserklärung für den Familiennamen eines Kindes
Die Gesetze zur Namensführung in Dänemark und Deutschland sind unterschiedlich. Wenn ein Kind in Dänemark geboren wird, wird der in der dänischen Geburtsurkunde eingetragene Familienname von dänischen Behörden aufgrund des dänischen Rechts festgestellt.
Mehr Informationen finden Sie hier.