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Einseitige Namenserklärung nach Auflösung der Ehe

brennende Kerzen

brennende Kerzen, © colourbox

02.05.2018 - Artikel

Der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen ändert sich nicht automatisch durch Ehescheidung oder Versterben des Ehegatten. Nach Auflösung einer Ehe ist es möglich, durch Namenserklärung den Geburtsnamen oder den Namen anzunehmen, den man vor der Eheschließung geführt hat.

Mehr Informationen finden Sie hier.

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