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Lebensbescheinigung Rente

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In Dänemark lebende Rentenbezieher bekommen einmal im Jahr ein Formular „Erklärung zum Weiterbezug der Rente“ (Lebensbescheinigung) zugeschickt. Diese Lebensbescheinigung muss der Rentenberechtigte unterschreiben und im Regelfall von einer autorisierten Stelle des Wohnlandes bestätigen lassen.

Zwei Senioren unterhalten sich über Dokument
Rentenbescheid© Arco Images GmbH

Personen, die eine Rente aus Deutschland beziehen und in Dänemark leben, haben ihre sogenannte Rentenberechtigung nachzuweisen.

Sie erhalten dazu von der deutschen Rentenstelle ein Formular, die „Erklärung zum Weiterbezug der Rente“, das sie unterschrieben an die Absenderbehörde zurückschicken müssen. Die Unterschrift muss dazu von einer öffentlichen Stelle beglaubigt werden. Als öffentliche Stelle gelten neben der Botschaft auch der Borgerservice, Notare, Honorarkonsuln, etc. Die jeweiligen Rentenversicherungsträger weisen in ihren Vordrucken darauf hin, wenn die Beglaubigung auch von anderen Stellen anerkannt werden, wie z. B. Banken, Krankenhäusern oder dem Roten Kreuz. Vor dem Aufsuchen einer der genannten Stellen klären Sie bitte vorab die Kostenpflicht ab und welche Unterlagen mitzubringen sind.

Falls Sie sich dazu entschlossen haben, die Unterschrift durch die Botschaft beglaubigen zu lassen, möchten wir Sie bitten, einen Termin zu buchen. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Lebensbescheinigung unbedingt ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) mitbringen müssen.

Sollten Sie das Formular Lebensbescheinigung einmal nicht wie gewohnt erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Rentenversicherungsträger in Deutschland.

Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihr Rentenversicherungsträger stets Ihre aktuelle Adresse hat. Sollte sich Ihre Anschrift geändert haben, können Sie die Änderung Ihrem Rentenversicherungsträger direkt oder über die Deutsche Post mitteilen.

Die Beglaubigung der Unterschrift auf der Lebensbescheinigung für deutsche gesetzliche Rententräger ist nach § 64 (2) SGB X kostenfrei.

Es besteht jedoch keine Gebührenfreiheit bei

  • Betriebsrenten (z. B. VBL-Rente)
  • Zusatzrenten (z. B. aus der privaten Rentenversicherung) oder
  • ausländischen Renten.

Hier fällt grundsätzlich eine Gebühr in Höhe von derzeit 34,07 € an. Sie ist bei Antragstellung in Euro mit Kredit-/Debitkarte (Visa oder Mastercard) oder in Dänischen Kronen in bar zu zahlen.

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