Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Reisen mit Minderjährigen nach Deutschland
Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern ist es empfehlenswert, dem Kind eine formlose Einverständniserklärung mitzugeben.
Einverständniserklärung für Minderjährige
Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie insbesondere bei Namensabweichungen eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben.
Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.
Es wird folgender Inhalt der Bescheinigung empfohlen:
- Personalien des Kindes
- Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
- Reiseroute
- Personalien evtl. volljähriger Begleitpersonen
Die Einverständniserklärung sollte auf Deutsch oder Englisch sein.
Durchreise und Drittländer
Die Frage, ob die Unterschriften einer Einverständniserklärung beglaubigt werden sollten und ob eine Beglaubigung anerkannt wird, hängt vom Recht des Ziellandes ab.
Für verbindliche Informationen der jeweiligen Bestimmungen des Ziellandes wenden Sie sich bitte an die entsprechende Botschaft und lesen Sie die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts.
Muster für Einverständniserklärung
Informationen zum Thema wie auch unverbindliche Muster zum Download für eine Einverständniserklärung bietet u. a. der ADAC e.V.:
ADAC-Reisevollmacht für Kinder