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Nachzug enger Familienangehöriger zum subsidiär Schutzberechtigten
Menschen auf der Bahnhofstreppe, © Geisler-Fotopress
Seit dem 01.08.2018 werden enge Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige ledige Kinder und Eltern von minderjährigen Kindern) von in Deutschland lebenden subsidiär Schutzberechtigten Visa zum Zwecke des Nachzugs beantragen können. Nachzugswillige Familienangehörige können sich bereits jetzt auf dieser Internetseite für einen Termin zur Abgabe des Visumantrags registrieren:
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Alle wichtigen Informationen zur Familienzusammenführung zu in Deutschland lebenden syrischen Flüchtlingen finden Sie hier.