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Wichtige Hinweise zum Abschluss einer Krankenversicherung
Alter Matchboxkrankenwagen, © dpa-Zentralbild
Zum Zeitpunkt der Erteilung des Visums ist die Vorlage einer Krankenversicherung erforderlich.
Merkblatt Visum Krankenversicherung
Sie müssen nachweisen, dass Sie wirklich versichert sind. Diesen Nachweis liefert nur die Originalpolice. Wenn Sie einen Ausdruck beifügen wollen, fügen Sie auch den Zahlungsbeleg bei. Es obliegt Ihnen (ggf. unter Kenntlichmachung der relevanten Passage der Versicherungsbedingungen oder Vorlage einer Bestätigung des Versicherers) nachzuweisen, dass der Versicherungsschutz auch bei von vorneherein als längerfristig geplantem Aufenthalt in Deutschland greift.
Bei einer geplanten Gesamtaufenthaltsdauer von bis zu einem Jahr wird die Visastelle das Visum in der Regel für den gesamten geplanten Aufenthalt ausstellen. In allen übrigen Fällen wird das Visum in der Regel für 6 Monate erteilt, bei Familiennachzug für 3 Monate. Der Gültigkeitszeitraum des Versicherungsschutzes sollte grundsätzlich die Gültigkeitsdauer des Visums abdecken. Erforderlich ist dies jedoch nur so lange, bis der Antragsteller nachweislich in Deutschland anderweitig versichert ist.
Diese Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Deutschen Botschaft Kopenhagen zum Zeitpunkt der Abfassung. Bei Bedarf können weitere Anforderungen an den Krankenversicherungsschutz gestellt werden.