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Familienangelegenheiten

1st schoolday of Danish Prince Vincent and Princes Josephine

Das dänische Kronprinzenpaar Frederik und Mary und ihre Kinder Josephine und Vincent am 1. Schultag, © dpa

Artikel

Ob Geburt, Heirat oder Namensänderung nach Scheidung – verschiedene Stationen im Leben werfen oft auch rechtliche Fragen auf.

Im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes, der Eheschließung oder einer Namensänderung im Ausland stellen sich oft auch viele rechtliche Fragen:

  • Welchen Namen kann mein Kind nach welchem Recht führen?
  • Ist die im Ausland erfolgte Eheschließung oder Scheidung auch in Deutschland gültig?
  • Kann ich meinen im Ausland geänderten Namen auch in den deutschen Pass eingetragen bekommen?

Hier helfen wir Ihnen weiter.

Wenn Sie noch einen Wohnsitz in Deutschland haben bzw. dort gemeldet sind, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall das örtliche Standesamt für die Bearbeitung von Anträgen auf Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt oder Auslandseheschließung oder zur Annahme von Namenserklärungen zuständig ist. Erkundigen Sie sich bitte selbst, welche Anforderungen dort bestehen.

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