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Sonstige Namensänderungen (unabhängig von Eheschließung, Scheidung, etc.)
Vornamen, © dpa
Haben Sie Ihren Namen bei den dänischen Behörden unabhängig von einer Eheschließung, Scheidung, etc. ändern lassen oder wollen Sie die Reihenfolge Ihrer Vornamen ändern?
Öffentlich-rechtliche Namensänderung in Dänemark
Ich habe meinen Namen in Dänemark geändert. Was muss ich tun, damit dieser Name in den deutschen Pass eingetragen werden kann?
Wenn Sie Ihren Namen in Dänemark geändert haben, gilt diese Namensänderung nicht automatisch auch für den deutschen Rechtsbereich. Sie können jedoch seit der Einführung des Art. 48 EGBGB im Jahr 2013 Namen, die während eines gewöhnlichen Aufenthaltes in einem EU-Land erworben und dort in ein Personenstandsregister eingetragen wurden, für den deutschen Rechtsbereich anerkennen lassen, indem Sie eine Namenserklärung abgeben. Erst wenn Ihnen die Bescheinigung über die Namensänderung vorliegt, können Sie einen neuen Pass beantragen.
Änderung Reihenfolge Vornamen
Seit dem 01. November 2018 ist es möglich, die Reihenfolge der Vornamen (Vornamensortierung), welche in der Regel durch die Eltern bei Beurkundung einer Geburt bestimmt wurde, neu festzulegen/zu ändern. Zur Änderung der Reihenfolge bedarf es einer Namenserklärung.
Abgabe einer Namenserklärung
Wenn Sie Ihren Namen für den deutschen Rechtsbereich ändern möchten, müssen Sie eine Namenserklärung bei der Botschaft oder einem unserer Honorarkonsul abgeben, die an das zuständige Standesamt in Deutschland weitergeleitet und dort abschließend bearbeitet wird.
Lesen Sie hier mehr zum Antragsverfahren (u.a. notwendige Unterlagen, Terminvereinbarung).