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Namensänderung
Vornamen, © dpa
Haben Sie Ihren Namen in Dänemark geändert oder wollen Sie Ihren Namen z.B. im Zusammenhang mit einer Eheschließung ändern? Dann finden Sie hier mehr Informationen zu dem Thema.
Namensänderung für den dänischen Rechtsbereich
Das dänische Namensrecht ermöglicht es auch deutschen Staatsangehörigen, die in Dänemark leben, ihren Namen nach den geltenden dänischen Bestimmungen zu ändern. Die Beantragung einer Namensänderung ist relativ unproblematisch online möglich. Mehr Informationen bietet die Agentur für Familienrecht (Familieretshuset) auf ihrer Internetseite (nur auf Dänisch). Wenn Sie Ihren Namen in Dänemark geändert haben, gilt diese Namensänderung aber nicht automatisch auch für den deutschen Rechtsbereich.
Namensänderung für den deutschen Rechtsbereich
Wenn Sie Ihren Namen für den deutschen Rechtsbereich ändern möchten, müssen Sie in der Regel eine Namenserklärung gegenüber einem deutschen Standesamt abgeben. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Dänemark haben, können Sie eine solche Erklärung bei der Botschaft oder einem unserer Honorarkonsul abgeben. Diese wird dann an das zuständige Standesamt in Deutschland weitergeleitet und dort abschließend bearbeitet.
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