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Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt - Testergebnis
Das Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit nicht automatisch mit Geburt erworben bzw. wird sie nicht automatisch mit Geburt erwerben, außer es wäre sonst staatenlos.
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird nur erworben, wenn die Eltern innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes ein Antrag auf Beurkundung der Geburt in einem deutschen Geburtenregister beim zuständigen deutschen Standesamt stellen. Zur Fristwahrung genügt es auch, wenn der Antrag in dieser Frist bei der zuständigen Auslandsvertretung eingeht.
Die Botschaft kann Sie bei der Antragstellung beraten, den Antrag für Sie entgegennehmen und nach Deutschland schicken und Kopien von Originaldokumenten für das Verfahren beglaubigen. Mehr Informationen finden Sie hier.