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Informationen zum Visumverfahren
Informationen zum Visumverfahren für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland
Informationen zum Visumverfahren für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland
Diese Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Deutschen Botschaft Kopenhagen zum Zeitpunkt der Abfassung des Texts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Inhalts kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Ihren Antrag können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung nur persönlich mit vollständigen Unterlagen bei der Botschaft stellen. Einen Termin können Sie hier buchen.
Zum Zeitpunkt der Erteilung des Visums ist die Vorlage einer Krankenversicherung erforderlich.
Die Versicherung (Einzel- oder Gruppenversicherung) kann vom Reisenden oder vom Gastgeber in Deutschland abgeschlossen werden.
Sie müssen nachweisen, dass Sie wirklich versichert sind. Diesen Nachweis liefert nur die Originalpolice. Wenn Sie einen Ausdruck beifügen wollen, fügen Sie auch den Zahlungsbeleg bei. Es obliegt Ihnen (ggf. unter Kenntlichmachung der relevanten Passage der Versicherungsbedingungen oder Vorlage einer Bestätigung des Versicherers) nachzuweisen, dass der Versicherungsschutz auch bei von vorneherein als längerfristig geplantem Aufenthalt in Deutschland greift.
Reguläre Reisekrankenversicherungen sind in der Regel nicht ausreichend. Reisende weisen daher entweder eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung nach oder schließen vor Einreise eine ausreichende private Krankenversicherung in Deutschland ab. Bewährt haben sich sog. „incoming“-Krankenversicherungen.
Bei einer geplanten Gesamtaufenthaltsdauer von bis zu einem Jahr wird die Visastelle das Visum in der Regel für den gesamten geplanten Aufenthalt ausstellen. In allen übrigen Fällen wird das Visum in der Regel für 6 Monate erteilt, bei Familiennachzug für 3 Monate. Der Gültigkeitszeitraum des Versicherungsschutzes sollte grundsätzlich die Gültigkeitsdauer des Visums abdecken. Erforderlich ist dies jedoch nur so lange, bis der Antragsteller nachweislich in Deutschland anderweitig versichert ist.
Diese Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Deutschen Botschaft Kopenhagen zum Zeitpunkt der Abfassung. Bei Bedarf können weitere Anforderungen an den Krankenversicherungsschutz gestellt werden.
Bei der Antragstellung vorzulegende Unterlagen für alle Visa-Anträge:
- zwei vollständig ausgefüllte und persönlich unterschriebene Antragsformulare
(Vordrucke können über unsere Homepage heruntergeladen werden) - zwei aktuelle biometriefähige Passfotos
- ein noch mind. sechs Monate gültiger Reisepass (Original und zwei Fotokopien von den Hauptseiten). Reisepässe können nur dann mit einem Visum versehen werden, wenn sie innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Visumbeantragung ausgestellt wurden. Ältere Reisepässe sind nicht mehr visierfähig.
- gültige dänische Aufenthaltserlaubnis (Original und zwei Fotokopien)
- Nachweis eines gültigen Krankenversicherungsschutzes
- Visumgebühren in Höhe von 75 €, zahlbar mit Visa/Mastercard oder in bar in dänischen Kronen, ca. 560 DKK (wechselkursabhängig)
Bitte beachten Sie, dass Sie die zusätzlich mitzubringenden Unterlagen im Original plus zwei Kopien vorlegen.
Zusätzlich erforderliche Nachweise bei Aufnahme eines Studiums in Deutschland:
- Zulassungsbescheid oder Bewerberbestätigung der deutschen Hochschule
- Vorbildungsnachweise (Hochschulabschluss und andere Diplome)
- Nachweise über das bisherige Studium in Dänemark
- Nachweis über Kenntnisse der Unterrichtssprache in Deutschland
- Nachweis der Finanzierung des Aufenthalts in Deutschland durch:
- Einrichtung eines Sperrkontos bei einer Bank in Deutschland mit einem Guthaben von mindestens 10.236 EUR für das erste Studienjahr (bei kürzerer Studienzeit mind. 853 EUR/Monat). Anbieter, die weltweit diesen Service anbieten, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts oder
- Verpflichtungserklärung eines in Deutschland lebenden Sponsors oder
- Nachweis eines Stipendiums in entsprechender Höhe
Bitte beachten Sie, dass Sie die zusätzlich mitzubringenden Unterlagen im Original plus zwei Kopien vorlegen.
Zusätzlich erforderliche Nachweise bei beabsichtigtem Familiennachzug:
- internationale Heiratsurkunde
- sollte Ihre Heiratsurkunde nicht international sein: beglaubigte deutsche Übersetzung der Heiratsurkunde/des Eheschließungsnachweises. Je nachdem in welchem Land Sie geheiratet haben, ist möglicherweise eine legalisierte Heiratsurkunde/Eheschließungsnachweis mit Haager Apostille notwendig!
- zwei Kopien des Reisepasses des Ehepartners, bei ausländischem Ehepartner mit Kopien der deutschen Aufenthaltserlaubnis
- Deutsche Meldebescheinigung des Ehepartners
- Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache (weitere Infos hierzu auf der Internetseite der Botschaft)
Bitte beachten Sie, dass Sie die zusätzlich mitzubringenden Unterlagen im Original plus zwei Kopien vorlegen.
Zusätzlich erforderliche Nachweise bei einem beabsichtigten studienfachbezogenen Praktikumsaufenthalt in Deutschland:
- Praktikumsvertrag mit Angaben zu Art und Dauer des Praktikums und zur Höhe der Vergütung
- Die Zusicherung der Erteilung einer Arbeitserlaubnis (Bundesagentur für Arbeit/ZAV), die Ihr Arbeitgeber vorab beantragen kann
- Nachweise über den bisherigen Aufenthalt in Dänemark, z. B. über das Studium etc.
- Bestätigung der dänischen Universität, dass das Praktikum ein Bestandteil des Studiums ist
- Nachweis der Finanzierung des Aufenthalts in Deutschland (z. B. Gehalt)
Bitte beachten Sie, dass Sie die zusätzlich mitzubringenden Unterlagen im Original plus zwei Kopien vorlegen.
Zusätzlich erforderliche Nachweise bei beabsichtigter Arbeitsaufnahme in Deutschland:
- Arbeitsvertrag mit genauen Angaben zu folgenden Punkten:
- Beschäftigungsort
- Beschäftigungsart (Voll- oder Teilzeit)
- Dauer der Beschäftigung (befristet oder unbefristet)
- Höhe des Entgelts in EUR sowie Entgelt-Zeitraum (Monats- oder Jahresgehalt)
- Genaue Beschreibung der angestrebten Tätigkeit
- Name des Ansprechpartners in der Firma mit E-Mail-Anschrift
- Nachweis über die berufliche Qualifikation (z.B. Sprachkenntnisse, Schulabschluss, Universitätsausbildung, Unternehmenskenntnisse etc.) für die angestrebte Tätigkeit (Diplom etc.)
- Nachweis über bisherige Arbeitsverträge in Dänemark.
- Lebenslauf (nur 1 Seite)
Bitte beachten Sie, dass Sie die zusätzlich mitzubringenden Unterlagen im Original plus zwei Kopien vorlegen.
Wichtiger Hinweis: Das Visumverfahren kann beschleunigt werden, wenn bereits die für die Visumerteilung erforderliche Genehmigung zur Arbeitsaufnahme durch die Bundesagentur für Arbeit vorliegt. Diese Genehmigung kann vorab vom Arbeitgeber in Deutschland beantragt werden.
Die Blaue Karte EU wird ausschließlich von der jeweils zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland ausgestellt. Bei der Botschaft beantragen Sie das vorab erforderliche nationale Visum zum Zwecke der Arbeitsaufnahme.
Zusätzliche Unterlagen hierzu sind:
- Deutscher Hochschulabschluss oder anerkannter ausländischer, einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbarer Hochschulabschluss
- Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot mit Angaben zum Bruttojahresentgelt
Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss anerkannt oder vergleichbar ist, können Sie in der Datenbank ANABIN abfragen. Bitte drucken Sie das Ergebnis bei ANABIN aus und füge Sie es Ihrem Abschluss bei. Sollte Ihr Hochschulabschluss nur bedingt vergleichbar sein, die Hochschule nicht mit H+ bewertet sein oder wenn der Abschluss und/oder die Hochschule nicht in ANABIN zu finden sind, müssen Sie sich für ein Zeugnisbewertungsverfahren bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) wenden.
Ab 2020 betragen die Mindestgehälter 55.200 € brutto, bzw. 43.056 € brutto für Mangelberufe nach der Positivliste der Bundesagentur für Arbeit. Weitere Informationen zur Blauen Karte EU finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
Wichtige Hinweise:
- Alle oben genannten Unterlagen sind im Original mit zwei Fotokopien vorzulegen. Der Pass und die Originalunterlagen werden direkt wieder ausgehändigt.
- Die Entscheidung über die Visumerteilung kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen/Nachweise erfordern.
- Das Visumverfahren dauert aufgrund der erforderlichen Prüfung und Zustimmung durch die zuständigen Behörden in Deutschland in der Regel mehrere Wochen. Die Botschaft wird sich bei eventuellen Rückfragen oder nach Abschluss des Verfahrens unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen. Es wird dringend gebeten, von zwischenzeitlichen Rückfragen nach dem Stand des Verfahrens abzusehen.
- Alle zusätzlich erforderlichen Unterlagen sollten im Original und sofern erforderlich, mit deutscher Übersetzung vorgelegt werden. Es ist möglich, dass auf ausländischen Urkunden eine Legalisation oder eine Haager Apostille erforderlich ist!
Bitte beachten Sie, dass die Botschaft nur vollständige Anträge bearbeiten kann.
Weitere Informationen
Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums - Application for a National Visa