Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Visa und Einreise
Zum Zeitpunkt der Erteilung des Visums ist die Vorlage einer Krankenversicherung erforderlich.
Die Versicherung (Einzel- oder Gruppenversicherung) kann vom Reisenden oder vom Gastgeber in Deutschland abgeschlossen werden.
Sie müssen nachweisen, dass Sie wirklich versichert sind. Diesen Nachweis liefert nur die Originalpolice. Wenn Sie einen Ausdruck beifügen wollen, fügen Sie auch den Zahlungsbeleg bei. Es obliegt Ihnen (ggf. unter Kenntlichmachung der relevanten Passage der Versicherungsbedingungen oder Vorlage einer Bestätigung des Versicherers) nachzuweisen, dass der Versicherungsschutz auch bei von vorneherein als längerfristig geplantem Aufenthalt in Deutschland greift.
Reguläre Reisekrankenversicherungen sind in der Regel nicht ausreichend. Reisende weisen daher entweder eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung nach oder schließen vor Einreise eine ausreichende private Krankenversicherung in Deutschland ab. Bewährt haben sich sog. „incoming“-Krankenversicherungen.
Bei einer geplanten Gesamtaufenthaltsdauer von bis zu einem Jahr wird die Visastelle das Visum in der Regel für den gesamten geplanten Aufenthalt ausstellen. In allen übrigen Fällen wird das Visum in der Regel für 6 Monate erteilt, bei Familiennachzug für 3 Monate. Der Gültigkeitszeitraum des Versicherungsschutzes sollte grundsätzlich die Gültigkeitsdauer des Visums abdecken. Erforderlich ist dies jedoch nur so lange, bis der Antragsteller nachweislich in Deutschland anderweitig versichert ist.
Diese Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Deutschen Botschaft Kopenhagen zum Zeitpunkt der Abfassung. Bei Bedarf können weitere Anforderungen an den Krankenversicherungsschutz gestellt werden.