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Touristische Aufenthalte bis zu 90 Tage
Strandkörbe am Strand von Juist, Ostfriesische Inseln, Deutschland., © Zoonar.com/Dirk Rüter
Informationen für Nicht-EU-Bürger, die in Dänemark wohnhaft sind und Deutschland für touristische Zwecke besuchen wollen.
Kürzere Reisen nach Deutschland
Drittstaatsangehörige, die Inhaber eines nationalen Aufenthaltstitels eines Schengen-Staates sind, dürfen sich im Rahmen von dessen Gültigkeit für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen zu touristischen Zwecken in Deutschland aufhalten. Dies gilt auch für Inhaber eines von einem Schengen-Staat ausgestellten nationalen Visums (Visumkategorie D). Möchten Drittstaatsangehörige allerdings in Deutschland arbeiten, benötigen sie ein Visum.