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Deutsch-dänisches Doppelbesteuerungsabkommen

Artikel

Zur Vermeidung von Doppelbesteuerung wurde zwischen Dänemark und Deutschland bereits das zweite Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in Kraft gesetzt.

Deutsch-dänisches Doppelbesteuerungsabkommen vom 22. November 1995

Alle Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Deutschen Botschaft in Kopenhagen zum Zeitpunkt der Abfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

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Allgemeines

Zur Vermeidung von Doppelbesteuerung wurde zwischen Dänemark und Deutschland bereits das zweite Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in Kraft gesetzt. Das erste DBA wurde am 30. Januar 1962 abgeschlossen, das zweite DBA am 22. November 1995 mit Anwendung ab dem 1. Januar 1997. Das Änderungsprotokoll vom 01.10.2020 trat am 23.12.2021 in Kraft.

Das DBA kann unter folgendem Link eingesehen werden: Bundesfinanzministerium

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

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