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Metalldetektoren und Sonden

02.08.2018 - Artikel

In Dänemark ist die private Schatzsuche durchaus möglich, unterliegt aber bestimmten Auflagen.

Ausgrabungsstädte im Wald
Ausgrabung © Colourbox

Grundsätzlich bedarf es der Erlaubnis des Grundstückeigentümers oder der entsprechenden Behörde, um in der Natur auf Schatzsuche zu gehen. Dies gilt für Strände, Küsten, Wälder, brachliegende Felder, an Feldwegen sowie in der offenen Landschaft. Dünen sind oft besonders geschützt.

Das dänische Museumsgesetz verbietet streng die Anwendung von Metalldetektoren näher als zwei Meter an kulturhistorischen Stätten wie Grabhügel und Ruinen. Solche Stätten finden Sie in dieser Übersichtskarte.

In anderen Bereichen von historischem Interesse kommt es vor, dass die Suche nur in Zusammenarbeit mit Museen zulässig ist.

Besonders wertvolle Funde aus der Vorzeit, sogenanntes Danefæ (dänisch), sind dem Staat abzuliefern, der allerdings oft eine Belohnung zahlt. In der Regel gilt dies für Fundstücke aus Edelmetallen und die meisten, die älter als 100 Jahre sind, wenn sie keine schlichten Alltagsobjekte wie Nägel oder Hufeisen sind.

Mehr dazu auch beim Dänischen Außenministerium.

Alle Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Deutschen Botschaft in Kopenhagen zum Zeitpunkt der Abfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.


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