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Medikamente

06.09.2018 - Artikel

Bei der Mitnahme von Arzneimitteln über Landesgrenzen müssen einige Regeln beachtet werden

Medikamente und Vitamintabletten
Medikamente © Colourbox

Reisende dürfen Arzneimittel bei der Einreise nach Deutschland in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge mitführen (§ 73 Absatz 2 Nr. 6 oder 7 AMG). In diesem Fall ist weder eine Einfuhrerlaubnis nach Deutschland noch eine Zulassung oder Registrierung der jeweiligen Arzneimittel für Deutschland erforderlich. Unerheblich ist auch, ob es sich um verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Präparate handelt oder nicht. Als „üblicher persönlicher Bedarf“, der bei der Einreise mitgeführt werden darf, ist in der Regel ein Bedarf von maximal drei Monaten, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlung für das jeweilige Arzneimittel, anzusehen. Hinweise hierzu enthalten die Packungsbeilage/Fachinformation des jeweiligen Arzneimittels.

Das erlaubte Verbringen von Arzneimitteln im Rahmen des Reisebedarfs gilt auch für die Teilnahme an Sportveranstaltungen. Der übliche persönliche Bedarf, den zum Beispiel ein ärztlicher Begleiter mitführen darf, richtet sich in dem Fall nach dem Bedarf der zu betreuenden Gruppe für die Dauer der Sportveranstaltung. Zu beachten sind die besonderen dopingrechtlichen Vorschriften.

Für die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln gelten Besonderheiten. Hierfür wird eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens ausgestellt („pillepas“). Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie auf der Webseite des dänischen Außenministeriums oder auf der Webseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Rezepte aus dem EU-Ausland können grundsätzlich auch bei einer Apotheke in Deutschland eingelöst werden. Im Zweifel sollte dies vor Antritt der Reise mit einer Apotheke am Urlaubsort geklärt werden.

Alle Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Deutschen Botschaft in Kopenhagen zum Zeitpunkt der Abfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

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