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Nachzug enger Familienangehöriger zum subsidiär Schutzberechtigten

Menschen auf der Bahnhofstreppe

Menschen auf der Bahnhofstreppe © Geisler-Fotopress

Artikel

Seit dem 01.08.2018 können enge Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige ledige Kinder und Eltern von minderjährigen Kindern) von in Deutschland lebenden subsidiär Schutzberechtigten Visa zum Zwecke des Nachzugs beantragen. Nachzugswillige Familienangehörige können sich auf dieser Internetseite für einen Termin zur Abgabe des Visumantrags registrieren:

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Alle wichtigen Informationen zur Familienzusammenführung zu in Deutschland lebenden Schutzberechtigten finden Sie hier.

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