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Namensführung in der Ehe
Der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen ändert sich nicht automatisch durch Eheschließung oder Auflösung der Ehe. Aus diesem Grund kann eine Namenserklärung erforderlich sein, wenn Sie nach der Eheschließung oder Scheidung einen anderen Namen im deutschen Pass führen wollen.
Wie ändert sich der Name nach Eheschließung?
Der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen ändert sich nicht automatisch durch Eheschließung. Wenn eine Namensänderung nach einer Eheschließung in Dänemark gewünscht ist, ist hierfür eine Namenserklärung erforderlich. Die von einer dänischen Behörde vorgenommene öffentlich-rechtliche Namensänderung ist für deutsche Staatsangehörige nicht für den deutschen Rechtsbereich gültig, auch wenn diese Namensänderung nach dänischem Recht zum Tag der Eheschließung wirksam wird und der neue Name in der Heiratsurkunde eingetragen ist.
Aus diesem Grund ist grundsätzlich eine Namenserklärung erforderlich, bevor Ihnen ein deutsches Ausweisdokument auf den neuen Namen ausgestellt werden kann.
Der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen ändert sich nicht automatisch durch Eheschließung. Die von einer dänischen Behörde vorgenommene Namensänderung ist für deutsche Staatsangehörige für den deutschen Rechtsbereich gültig, wenn diese Namensänderung im Zusammenhang mit der Eheschließung erfolgt ist und der neue Name in der Heiratsurkunde eingetragen ist.
Bei der Beantragung eines neuen Passes ist die Vorlage der dänischen Heiratsurkunde, die die neue Nachnamensführung enthält, zum Nachweis der Namensänderung ausreichend. Sollten Sie erst nach der Eheschließung Ihren Namen in Dänemark geändert haben, müssen Sie eine neue Heiratsurkunde vom Rathaus/ der Kirche Ihrer Eheschließung anfordern. Bitte beachten Sie jedoch unsere Hinweise zum dänischen Mittelnamen weiter unten.
Welche Möglichkeiten zur Namensführung nach der Eheschließung gibt es bei der Abgabe einer Namenserklärung?
Die Möglichkeiten, welcher Name gewählt werden kann, hängen von der Staatsangehörigkeit der Ehepartner ab. Ist ein Ehepartner deutsche/r Staatsangehörige/r, kann sich die Namensführung nach deutschem Recht richten. Haben Sie oder Ihr Ehepartner (auch) die Staatangehörigkeit eines anderen Landes, kann auch das Namensrecht dieses Landes gewählt werden.
Seit dem 1. Mai 2025 ist im deutschen Recht für Ehenamen die Bestimmung eines Doppelnamens aus den Namen beider Eheleute möglich. Der Name darf jedoch nicht aus mehr als zwei Teilen bestehen. Doppelnamen können mit oder ohne Bindestrich geschrieben werden.
Aufgrund der Vielfalt der nunmehr möglichen Namenskombination fragen Sie gerne über die E-Mail-Anschrift ne@kope.diplo.de nach, ob die von Ihnen gewünschte Namensführung möglich ist.
Das dänische Recht kennt seit dem 01.04.2006 nur die öffentlich-rechtliche Namensänderung, nicht jedoch die Namenswahl aufgrund einer Eheschließung. Daher kann bei deutsch-dänischen Ehen das dänische Recht zur Bildung eines gemeinsamen Ehenamens nicht gewählt werden.
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner eine andere als die deutsche oder dänische Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie eventuell die Vorschriften dieses Namensrechts wählen. Dadurch kann z.B. ein Doppelname ohne Bindestrich (oder jede andere Kombination) möglich sein, wenn das ausländische Recht dies erlaubt. Wenden Sie sich, falls Sie dies wünschen, zwecks Beratung bitte über unser Kontaktformular an die Botschaft.
Der dänische Mittelname („mellemnavn“)
Welche Möglichkeiten gibt es bezüglich des dänischen Mittelnamens?
Den in Dänemark gebräuchlichen Mittelnamen („mellemnavn“) gibt es im deutschen Namensrecht nicht. Auch in Dänemark gilt der Mittelname nicht als Familienname, sondern als eigener Namensbestandteil, der unabhängig vom Vor- und Familiennamen geführt werden kann. Daher kann ein solcher Mittelname für den deutschen Rechtsbereich nicht als Ehename gewählt werden. Nur wenn der dänische Ehepartner den bisherigen Mittelnamen nach dänischem Recht als Nachnamen annimmt, ist eine Wahl zum Ehenamen möglich. Die Eintragung eines dänischen Mittelnamens in einen deutschen Pass ist nicht möglich.
Namensänderung nach Auflösung der Ehe / Scheidung
Der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen ändert sich nicht automatisch. Wenn eine Namensänderung gewünscht ist, ist hierfür eine Namenserklärung erforderlich. Die von einer dänischen Behörde vorgenommene Namensänderung ist für deutsche Staatsangehörige nicht für den deutschen Rechtsbereich gültig.
Aus diesem Grund ist grundsätzlich eine Namenserklärung erforderlich, bevor Ihnen ein deutsches Ausweisdokument auf den neuen Namen ausgestellt werden kann.
Der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen ändert sich nicht automatisch durch Auflösung der Ehe /Scheidung. Die von einer dänischen Behörde vorgenommene Namensänderung ist für deutsche Staatsangehörige für den deutschen Rechtsbereich gültig, wenn diese Namensänderung im zeitlichen Zusammenhang mit der Auflösung der Ehe erfolgt ist.
Bitte beachten Sie jedoch, dass eine in Dänemark erfolgte Scheidung zuerst in Deutschland anerkannt werden muss. Erst nach erfolgter Scheidungsanerkennung erstreckt sich die in Dänemark erfolgte Namensänderung auch auf den deutschen Rechtsbereich.
Mehr Informationen zur Anerkennung einer Scheidung finden Sie hier.
Sollten Sie einstmals eine Ehenamenserklärung bei einem deutschen Standesamt abgegeben haben, sollten Sie dieses Standesamt darüber informieren, dass Sie nun Ihren Geburtsnamen wieder angenommen haben. Das Standesamt wird Ihnen dann mitteilen, welche Unterlagen es benötigt, um die Änderung vermerken zu können.
Bei der Beantragung eines neuen Passes ist die Vorlage folgender Dokumente notwendig:
- dänische Scheidungsurkunde
- Scheidungsanerkennung der Senatsverwaltung für Justiz in Berlin
- „Attestation af navneændring“, die vom Kirchenbüro gestempelt und unterschrieben wurde (erhältlich bei Ihrem dänischen Kirchenbüro)
Bitte beachten Sie, dass Mittelnamen nicht im Pass aufgeführt werden, Erläuterungen zum dänischen Mittelnamen finden weiter unten.
Bitte beachten Sie, dass bei einer in Dänemark erfolgten Scheidung, diese zuerst in Deutschland anerkannt werden muss, bevor die Namenserklärung abgegeben werden kann. Mehr Informationen zur Anerkennung einer Scheidung finden Sie hier.
Abgabe einer Namenserklärung
Wie und wo gebe ich eine Namenserklärung für den deutschen Rechtsbereich ab?
Falls Sie Ihren Nachnamen für den deutschen Rechtsbereich noch ändern müssen, können Sie Ihre Namenserklärung bei der Botschaft oder einem unserer Honorarkonsuln abgeben. Ihr Antrag wird dann an das zuständige Standesamt in Deutschland weitergeleitet und dort abschließend bearbeitet.
Grundsätzlich gibt es keine Frist für die Abgabe einer Namenserklärung nach Eheschließung. Solange die Ehe besteht, kann diese Erklärung jederzeit abgegeben werden und ist dann unwiderruflich. Auch nach Auflösung der Ehe / Scheidung besteht keine Frist für die Abgabe einer Namenserklärung.
Lesen Sie hier mehr zum Antragsverfahren (u.a. notwendige Unterlagen, Terminvereinbarung).