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Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt - Testergebnis

Artikel

Das Kind hatte höchstwahrscheinlich mit Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, diese aber wieder durch Legitimation, d.h. die Eheschließung der Eltern verloren.


Es besteht seit dem 20.08.2021 die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach § 5 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) zu erwerben, wenn das Kind nach dem 23.05.1949 (Inkrafttreten des Grundgesetzes) geboren wurde. Die Erklärung muss bis zum 19.08.2031 gegenüber dem Bundesverwaltungsamt abgegeben werden. Die Möglichkeit des Erklärungserwerbs besteht auch für die Nachkommen des Kindes.

Anträge für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung müssen an das zuständige Bundesverwaltungsamt gerichtet werden. Dieses bietet weitergehende Informationen auf seiner Internetseite an.

Die Botschaft kann Sie bei der Antragstellung beraten, den Antrag für Sie entgegennehmen und nach Deutschland schicken und Kopien von Originaldokumenten für das Verfahren beglaubigen.

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