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Melderecht

Eine Familie mit zwei Kindern zieht um

Umzug, © Colourbox

05.03.2015 - Artikel

Wer dauerhaft Deutschland verlässt, muss sich bei der zuständigen Meldebehörde abmelden. Hiernach richtet sich auch die Zuständigkeit der Botschaft.

Stempel mit dem Schriftzug Meldegesetz auf einem Schreibtisch
Melderecht © chromorange

Wer aus einer Wohnung in Deutschland auszieht und keine neue Wohnung innerhalb Deutschlands bezieht, muss sich bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland abmelden. Die Abmeldung ist auch erforderlich, wenn Sie in das Ausland ziehen.

Dies ist auch wichtig, weil sich die Zuständigkeit der Botschaft für Ihre Anliegen danach richtet, ob Sie in Deutschland abgemeldet sind oder nicht.

Die Abmeldebescheinigung sollte gut verwahrt werden, da sie für verschiedene Anträge benötigt wird - u. a. für:

  • Antrag auf Ausstellung eines Passes oder Personalausweises
  • Anträge auf Wohnortänderung im Pass oder Personalausweis
  • Namenserklärung aufgrund einer Eheschließung
  • Wiederannahme des Geburtsnamens nach einer Scheidung
  • Antrag auf Ausstellung einer deutschen Geburtsurkunde
  • Namenserklärung für minderjährige Kinder

Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt der Abfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden.

Allgemeine Meldepflicht bei Wohnort in Deutschland

Jede Person mit Wohnsitz in Deutschland ist verpflichtet sich dort anzumelden (allgemeine Meldepflicht). Damit verbunden ist die Pflicht, jede Änderung des Wohnortes innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland zu melden. Ein Verstoß hiergegen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann zu einer Geldbuße von bis zu 1000,- € führen.

Abmeldung bei Umzug ins Ausland

Wer aus einer Wohnung in Deutschland auszieht und keine neue Wohnung innerhalb Deutschlands bezieht, muss sich bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland abmelden. Die Abmeldung kann im Zeitraum von 7 Tagen vor, muss aber bis 14 Tage nach dem Auszug vorgenommen werden.

Wozu brauche ich eine Abmeldebescheinigung?

Wenn Sie von Deutschland ins Ausland ziehen, benötigen Sie die Abmeldebescheinigung u. a. zur Vorlage bei der deutschen Auslandsvertretung, damit diese in Passangelegenheiten für Sie tätig werden und z. B. den Wohnort in Ihrem Reisepass ändern oder bei Bedarf einen neuen Reisepass ausstellen kann.

Sofern Sie sich in Deutschland nicht abgemeldet haben, sind die Behörden an Ihrer Meldeadresse für Sie zuständig. Die deutsche Auslandsvertretung kann dann nur im Ausnahmefall für Sie tätig werden. Dies hat zur Folge, dass sich die Bearbeitung zeitlich verzögert, da erst eine Ermächtigung der zuständigen Behörde im Inland eingeholt werden muss, um z. B. einen Pass auszustellen. Außerdem entstehen durch die Unzuständigkeit erheblich höhere Gebühren für Sie.

Wie erhalte ich eine Abmeldebescheinigung?

Viele Städte, Gemeinden und Kreisverwaltungen in Deutschland stellen Abmeldebescheinigungen nur auf besonderen Antrag aus. Dieser kann im Regelfall jedoch durch einfache schriftliche Anfrage über die Homepage der jeweiligen Gemeinde oder per Fax gestellt werden. Gelegentlich ist dies sogar telefonisch möglich.

Folgen aus dem melderechtlichen Status in Deutschland

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass eine deutsche Meldebehörde nicht auf der vorgeschriebenen Abmeldung besteht und Sie weiter im Inland gemeldet bleiben. Da sich aus der melderechtlichen Situation einer Person viele rechtliche Konsequenzen ergeben, finden Sie im Folgenden einige wichtige Beispiele für die Auswirkungen einer An- oder Abmeldung in Deutschland:

A. Folgen einer Abmeldung in Deutschland:

  • Für alle Angelegenheiten in Passsachen, so auch die Ausstellung eines neuen Reisepasses, ist die deutsche Auslandsvertretung an Ihrem ausländischen Wohnort zuständig. Zum Nachweis genügt die Vorlage der Abmeldebescheinigung bei der Passstelle der Auslandsvertretung.
  • Sie können in Deutschland kein Fahrzeug auf Ihren Namen zulassen und mit deutschem Kennzeichen führen. Die amtliche Zulassung eines Fahrzeuges auf Ihren Namen ist an einen deutschen Wohnsitz gebunden.
  • Mit der Abmeldung in Deutschland verlieren Sie Ihren automatischen Eintrag im Wählerverzeichnis für Kommunalwahlen, Landtagswahlen, Bundestagswahlen und Europaparlamentswahlen. Daher müssen Sie jeweils etwa 6 Monate vor dem Wahltermin einen Antrag auf Wiederaufnahme in das Wahlregister stellen. Für Kommunalwahlen verlieren Sie das Wahlrecht.

B. Was passiert, wenn ich mich nicht in Deutschland abmelde?

  • Legen Sie bei der Passbeantragung keine Abmeldebescheinigung vor, so kann die Auslandsvertretung einen Reisepass für Sie nur im Ausnahmefall ausstellen. Sie zahlen zudem eine erheblich höhere Gebühr.
  • Mit einem Wohnsitz in Deutschland unterliegen Sie gegebenenfalls der Kirchensteuerpflicht.
  • Gerichtliche Schreiben und behördliche Dokumente können an Ihre deutsche Meldeadresse zugestellt werden. Die Zustellung gilt dann als bewirkt, wenn die Dokumente dort eintreffen. Beachten Sie daher, dass -falls Sie die Dokumente aufgrund eines längeren Auslandsaufenthalts nicht oder nur verspätet erhalten- Sie dadurch wichtige Fristen versäumen könnten.

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