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Antragstellung über die Honorarkonsuln in Aarhus und Odense
Voraussetzungen für die Antragstellung
Anträge können nur dann angenommen werden, wenn alle nachfolgend genannten Voraussetzungen vorliegen und die benötigten Unterlagen vollständig vorgelegt werden.
- Sie haben Ihren alleinigen Wohnsitz in Dänemark und sind in Deutschland abgemeldet
- Sie benötigen Ihren neuen Pass frühestens 8-10 Wochen nach Antragstellung (voraussichtliche Bearbeitungsdauer!)
- Sie haben alle benötigten Unterlagen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorliegen.
- Sollte sich ihr Name seit der letzten Pass-/Personalausweisausstellung geändert haben, kontaktieren Sie bitte zunächst die Botschaft Kopenhagen.
Folgende Leistungen sind nicht möglich:
- Beantragung von Reiseausweisen zur Rückkehr nach Deutschland, die Verlängerung eines Passes, Aktivierung der eID-Funktion eines Personalausweises, Änderung der PIN für Personalausweis, Beantragung einer eID-Card für EU-Staatsangehörige
Benötigte Unterlagen
Die Auflistung der benötigten Unterlagen finden Sie hier
Ihr Antrag wird zur Bearbeitung an die Botschaft in Kopenhagen versandt. Die abschließende Prüfung der Vollständigkeit erfolgt erst nach Eingang in der Botschaft und im Einzelfall müssen ggfs. weitere Unterlagen vorgelegt/zugesandt werden (z.B. bei Scheidung, Einbürgerung etc.) oder eine nachträgliche persönliche Vorsprache in Kopenhagen kann notwendig werden. Auch wenn Sie Ihren letzten Pass/Personalausweis von der Botschaft Kopenhagen erhalten haben, ist es erforderlich, die oben erwähnten Unterlagen nochmals mitzubringen. Ihr Antrag kann ohne diese Unterlagen nicht bearbeitet werden!
Terminvereinbarung
Sie können Ihren Pass/Personalausweis nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail mit den Honorarkonsuln in Aarhus und Odense beantragen. Falls Sie für mehrere Personen Anträge stellen möchten, reservieren Sie bitte einen Termin pro Person. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Büros der Honorarkonsuln nur zeitbeschränkt zugänglich sind und vor allem in den Ferienzeiten vorübergehend geschlossen sein können.
Kontakt
Honorarkonsul in Aarhus: aarhus@hk-diplo.de
Honorarkonsul in Odense: odense@hk-diplo.de
Gebühren
Bei Antragstellung bei den Honorarkonsuln in Aarhus oder Odense fällt seit Inkrafttreten der neuen Besonderen Gebührenverordnung des Auswärtigen Amtes (AABGebV) eine Festgebühr i.H.v. 88,43 € (entspricht derzeit ca. 658 DKK). Für die Annahme eines weiteren Antrags für dieselbe Person (z.B. Pass und Personalausweis) ermäßigt sich diese Gebühr auf 25%.
Informationen zu den Gebühren für die einzelnen Ausweisdokumente finden Sie hier: Gebühren
Die Gebühren sind in DKK zu entrichten, wechselkursabhängig und die DKK-Gegenwerte können sich somit ständig ändern.
Bearbeitungszeiten
Grundsätzlich ist für einen ePass/Personalausweis, der über die Honorarkonsuln in Aarhus oder Odense beantragt wird, von einer Bearbeitungszeit von ca. acht bis zehn Wochen nach Antragstellung auszugehen.
Ihr Antrag wird zur Bearbeitung an die Botschaft in Kopenhagen versandt. Die abschließende Prüfung der Vollständigkeit erfolgt erst nach Eingang in der Botschaft und im Einzelfall müssen ggfs. weitere Unterlagen vorgelegt/zugesandt werden (z.B. bei Scheidung, Einbürgerung etc.) oder eine nachträgliche persönliche Vorsprache in Kopenhagen kann notwendig werden.
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