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Beantragung von Reisepass und Personalausweis
Benötigte Unterlagen
Original oder beglaubigte Kopie
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag:
Bitte füllen Sie den Antrag am Computer aus und bringen Sie einen unterschriebenen Ausdruck mit.
- Antrag für Erwachsene oder Antrag für Minderjährige - falls Sie eine Zusendung des fertigen Ausweisdokuments innerhalb Dänemarks wünschen: adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag und unterschriebene Haftungsausschlusserklärung: Haftungsausschluss Übersendung Reisepass PDF / 406 KB / Haftungsausschluss Übersendung Personalausweis PDF / 538 KB
- derzeitiger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (auch wenn bereits abgelaufen)
- Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild gemäß den Anforderungen der Fotomustertafel
- Geburtsurkunde:
- Bei Geburt bzw. Nachbeurkundung der Geburt in Deutschland: deutsche Geburtsurkunde
- oder bei Geburt in Dänemark: dänische Geburtsurkunde („Fødselsattest“) samt „Bekræftelse af fødested/Confirmation of Place of Birth“ zum Nachweis des Geburtsortes oder Personattest (Auszug aus dem Personenstandsregister mit Angabe „fødested“)
Ein „Personattest“ muss im Original (unterschrieben und mit Stempel des zuständigen kirkekontors bzw. in Sønderjylland der Kommune) vorgelegt werden - ein Ausdruck aus der e-Boks ist nicht ausreichend.
- oder bei Geburt außerhalb Deutschlands oder Dänemarks: Geburtsurkunde Ihres Geburtslandes
Ob für Ihre Geburtsurkunde Besonderheiten zu beachten sind, lesen Sie bitte auf der Webseite der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung nach. - Heiratsurkunde und ggf. Scheidungsurteil
- Namensbescheinigung eines deutschen Standesamts, sofern sich Ihr Name aufgrund einer Eheschließung oder Scheidung geändert hat
Die Vorlage eines dänischen „Navnebevis“ ist nicht ausreichend. - Nachweis des Aufenthalts/Wohnorts in Dänemark:
gelbe Krankenversicherungskarte oder aktuelles „bopælsattest“ (mit Angabe der Staatsangehörigkeit) - Abmeldebescheinigung, sofern im aktuellen Pass/Ausweis ein deutscher Wohnort eingetragen ist
Falls zutreffend:
-
Einbürgerungsurkunde/Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis, Beibehaltungsgenehmigung, Bescheinigung nach § 15 BVFG)
-
Promotionsurkunde mit Angabe des Geburtsdatums, wenn Ihr Doktortitel zum ersten Mal in Ihren Reisepass eingetragen werden soll
Ist Ihr Titel bereits im Reisepass oder Personalausweis eingetragen, ist keine erneute Vorlage Ihrer Promotionsurkunde erforderlich. - Verlust- bzw. Diebstahlsbescheinigung der Polizei
Zusätzlich bei Minderjährigen vorzulegende Unterlagen:
- vollständig ausgefüllter und von sorgeberechtigten Eltern unterschriebener Antrag für Minderjährige
- Personalausweis/Reisepass und gelbe Krankenversicherungskarte beider Eltern
Beide (sorgeberechtigte) Elternteile und das Kind müssen bei der Beantragung persönlich anwesend sein.
Ansonsten: Nachweis über das alleinige Sorgerecht (z. B. Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des anderen Elternteils) - Ggf. Heirats-/Partnerschaftsurkunde der Kindeseltern
- Bei nicht miteinander verheirateten Eltern: Nachweis einer wirksamen Vaterschafts-/Mitmutterschaftsanerkennung
Bei dänischer Vaterschaftsanerkennung: Mit Bestätigung („Bekræftelse af omsorgs- og ansvarserklæring/Confirmation of statement of Care and Responsibility“). Diese ist in Ihrem Kirchenbüro erhältlich. Die Bescheinigung ist nicht identisch mit dem Ausdruck nach Durchführung der elektronischen Vaterschaftsanerkennung. - Ggf. deutscher Nachweis zur Namensführung des Kindes. Weitere Informationen zum deutschen Kindesnamensrecht finden Sie hier.
In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden und Dokumente notwendig sein. Der Pass wird erst bei der Bundesdruckerei bestellt, wenn alle Unterlagen vorliegen.
Eine Zusammenfassung mit Checkliste zum Herunterladen oder Ausdrucken finden Sie in unserem Merkblatt zur Reisepass- und Personalausweisbeantragung.
Informationen zum Thema Datenschutz bei der Beantragung eines Reisepasses finden Sie hier.
Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass Sie zwingend einen Termin über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft vereinbaren müssen. Pass-Termine sind oft bis zu sechs Wochen im Voraus ausgebucht. Personen ohne Termin werden nicht eingelassen. Hier geht’s zur Terminvereinbarung.
Die Honorarkonsuln in Aarhus und Odense können Anträge für Pässe und Personalausweise entgegen nehmen. Bitte kontaktieren Sie den zuständigen Honorarkonsul direkt zur Vereinbarung eines Termins. Mehr Informationen finden Sie unter Passbeantragung über den Honorarkonsul.
Antragsteller mit Wohnsitz in Schweden
Deutsche mit Wohnsitz in Schweden können grundsätzlich einen Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises in der Botschaft Kopenhagen stellen. Mit der Antragstellung dürfen jedoch keine offenen rechtlichen Vorfragen wie Namensführung oder Abstammung verbunden sein.
Bitte beachten Sie die Wichtigen Hinweise für Antragsteller mit Wohnsitz in Schweden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) - Pass und Personalausweisbeantragung
FAQ
- Vorläufiger Reisepass: ca. 1 Woche
Bitte beachten Sie, dass folgende Dokumente über die Bundesdruckerei in Berlin bestellt werden und es so zu folgender Bearbeitungsdauer kommt:
- Biometrischer Reisepass: 10-12 Wochen
Achtung: Wenn Sie Weihnachten verreisen möchten und bis dahin noch einen neuen Pass benötigen, buchen Sie bitte bereits jetzt den nächstmöglichen Termin - Personalausweis: 8 Wochen
- Express-Reisepass: 3 Wochen
Bei Antragstellung beim Honorarkonsul verlängert sich die Bearbeitung um ca. 4 Wochen.
Eine aktuelle Gebührenliste finden Sie hier: Gebühren
Sie können mit Kreditkarte (Visa/Master) oder in Dänischen Kronen in bar bezahlen. Die Kreditkarte muss physisch mitgebracht werden und auf den Namen der damit bezahlenden Person ausgestellt sein.
Ja, eine persönliche Vorsprache ist zur Identitätsprüfung immer erforderlich. Dies gilt auch für Kinder und Babys.
Bei Antragstellung werden Ihre Fingerabdrücke erfasst. Bitte beachten Sie, dass Ihre Fingerabdrücke aus Gründen des Datenschutzes nur kurzfristig bei der Auslandsvertretung zwischengespeichert werden und anschließend gleich wieder gelöscht werden.
Ja.
Die Botschaft kann für Sie leider weder deutsche noch dänische Urkunden beschaffen. Diese müssen Sie direkt bei den zuständigen deutschen oder dänischen Behörden beantragen.
Deutsche Abmeldebescheinigungen erhalten Sie von der Meldebehörde an Ihrem letzten Wohnort.
Deutsche Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) können Sie beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen. Viele Standesämter bieten inzwischen auch die Möglichkeit an, die Urkunden online zu bestellen. Zuständig ist das Standesamt, welches das Ereignis registriert hat (z.B. am Ort der Geburt oder am Ort der Eheschließung)
Dänische Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) erhalten Sie beim Kirchenbüro (kirkekontor) oder in Sønderjylland bei der Kommune.
Weitere Informationen zur Beschaffung von Personenstandsurkunden finden Sie hier
Haben Sie Ihren Namen im Zusammenhang mit einer Eheschließung oder Scheidung geändert? Dann beachten Sie unsere Hinweis zur Ehenamensführung. In vielen Fällen muss vor Passbeantragung zuerst eine Namenserklärung über die Botschaft gemacht werden.
Haben Sie Ihren Namen aus anderen Gründen geändert? Dann finden Sie weitere Informationen hier. In der Regel muss in diesen Fällen zuerst eine Namenserklärung über die Botschaft gemacht werden.
Deutsche Staatsangehörigkeit
Seit dem 01.07.1998 erwirbt das Kind eines deutschen Staatsangehörigen automatisch mit Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit egal ob die Eltern verheiratet sind oder nicht und kann daher einen deutschen Pass erhalten. Die deutsche Staatsangehörigkeit muss nicht gesondert beantragt werden.
WICHTIGE AUSNAHME! Ist der deutsche Elternteil eines im Ausland geborenen Kindes selbst im Ausland nach dem 01.01.2000 geboren, erwirbt das Kind nur noch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn die Eltern die Geburt innerhalb eines Jahres dem zuständigen deutschen Standesamt oder der Auslandsvertretung anzeigen („Generationenschnitt“).
Weitere Informationen zum deutschen Staatsangehörigkeitsrecht finden Sie hier.
Namensführung
Für deutsche Staatsangehörige unterliegt die Namensführung ausschließlich deutschem Namensrecht. Die nach deutschem Recht mögliche Namensführung kann von der Namensführung abweichen, die in dänischen oder anderen ausländischen Personenstandsurkunden oder Ausweisdokumenten eingetragen ist.
Die Namensführung für den deutschen Rechtsbereich muss daher vor Beantragung eines ersten deutschen Ausweisdokumentes geklärt werden.
Lesen Sie mehr unter Namensführung eines Kindes.
Es gibt die Möglichkeit einen Express-Reisepass zu beantragen, der in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung bei der Botschaft abholbereit ist.
Wurde Ihnen z.B. im Urlaub in Dänemark Ihr Ausweisdokument gestohlen oder ging es verloren, kann Ihnen die Botschaft kurzfristig einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Dieser Reiseausweis berechtigt nicht zur Weiterreise in ein anderes Land (z.B. Schweden) und auch nicht zur Wiedereinreise nach Dänemark.
Ein vorläufiger Reisepass ist ein Reisepass mit verkürzter Gültigkeitsdauer (in der Regel ein Jahr), der nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt wird. Der vorläufige Reisepass ist maschinenlesbar, er enthält jedoch keine elektronisch gespeicherten biometrischen Daten des Passinhabers. Daher berechtigt er z.B. nicht zur visumfreien Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika. Er wird auch von einigen anderen Ländern evtl. nicht zur Einreise bzw. zu visumsfreien Einreise anerkannt. Sollten Sie mit Ihrem vorläufigen Reisepass verreisen wollen, so informieren Sie sich, ob die Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes dieses zulassen. Es gelten ansonsten dieselben Anforderungen an die benötigten Unterlagen wie bei der Beantragung eines normalen Reisepasses.
Schreiben Sie uns gerne an über unser Kontaktformular.