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Antragstellung über die Honorarkonsuln in Aarhus und Odense

Artikel

Voraussetzungen für die Antragstellung

Anträge können nur dann angenommen werden, wenn alle nachfolgend genannten Voraussetzungen vorliegen und die benötigten Unterlagen vollständig vorgelegt werden.

  • Sie haben Ihren alleinigen Wohnsitz in Dänemark und sind in Deutschland abgemeldet
  • Sie benötigen Ihren neuen Pass frühestens 8-10 Wochen nach Antragstellung (voraussichtliche Bearbeitungsdauer!)
  • Sie haben alle benötigten Unterlagen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorliegen.
  • Sollte sich ihr Name seit der letzten Pass-/Personalausweisausstellung geändert haben, kontaktieren Sie bitte zunächst die Botschaft Kopenhagen.

Folgende Leistungen sind nicht möglich:

  • Beantragung von Reiseausweisen zur Rückkehr nach Deutschland, die Verlängerung eines Passes, Aktivierung der eID-Funktion eines Personalausweises, Änderung der PIN für Personalausweis, Beantragung einer eID-Card für EU-Staatsangehörige

Benötigte Unterlagen

Die Auflistung der benötigten Unterlagen finden Sie hier

Ihr Antrag wird zur Bearbeitung an die Botschaft in Kopenhagen versandt. Die abschließende Prüfung der Vollständigkeit erfolgt erst nach Eingang in der Botschaft und im Einzelfall müssen ggfs. weitere Unterlagen vorgelegt/zugesandt werden (z.B. bei Scheidung, Einbürgerung etc.) oder eine nachträgliche persönliche Vorsprache in Kopenhagen kann notwendig werden. Auch wenn Sie Ihren letzten Pass/Personalausweis von der Botschaft Kopenhagen erhalten haben, ist es erforderlich, die oben erwähnten Unterlagen nochmals mitzubringen. Ihr Antrag kann ohne diese Unterlagen nicht bearbeitet werden!

Terminvereinbarung

Sie können Ihren Pass/Personalausweis nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail mit den Honorarkonsuln in Aarhus und Odense beantragen. Falls Sie für mehrere Personen Anträge stellen möchten, reservieren Sie bitte einen Termin pro Person. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Büros der Honorarkonsuln nur zeitbeschränkt zugänglich sind und vor allem in den Ferienzeiten vorübergehend geschlossen sein können.

Kontakt

Honorarkonsul in Aarhus: aarhus@hk-diplo.de
Honorarkonsul in Odense: odense@hk-diplo.de

Gebühren

Bei Antragstellung bei den Honorarkonsuln in Aarhus oder Odense fällt seit Inkrafttreten der neuen Besonderen Gebührenverordnung des Auswärtigen Amtes (AABGebV) eine Festgebühr i.H.v. 84,34 EUR an (entspricht ca. 616 DKK). Für die Annahme eines weiteren Antrags für dieselbe Person (z.B. Pass und Personalausweis) ermäßigt sich diese Gebühr auf 25%.

Informationen zu den Gebühren für die einzelnen Ausweisdokumente finden Sie hier: Gebühren

Die Gebühren sind in DKK zu entrichten, wechselkursabhängig und die DKK-Gegenwerte können sich somit ständig ändern.

Bearbeitungszeiten

Grundsätzlich ist für einen ePass/Personalausweis, der über die Honorarkonsuln in Aarhus oder Odense beantragt wird, von einer Bearbeitungszeit von ca. acht bis zehn Wochen nach Antragstellung auszugehen.

Ihr Antrag wird zur Bearbeitung an die Botschaft in Kopenhagen versandt. Die abschließende Prüfung der Vollständigkeit erfolgt erst nach Eingang in der Botschaft und im Einzelfall müssen ggfs. weitere Unterlagen vorgelegt/zugesandt werden (z.B. bei Scheidung, Einbürgerung etc.) oder eine nachträgliche persönliche Vorsprache in Kopenhagen kann notwendig werden.

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