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Häufig gestellte Fragen (FAQ) - Pass und Personalausweisbeantragung

FAQ

FAQ

  • Kinderreisepass/Vorläufiger Reisepass: ca. 1 Woche

Bitte beachten Sie, dass folgende Dokumente über die Bundesdruckerei in Berlin bestellt werden und es so zu folgender Bearbeitungsdauer kommt:

  • Biometrischer Reisepass: 4-6 Wochen
  • Personalausweis: 6-8 Wochen
  • Express-Reisepass: 2 Wochen

Bei Antragstellung beim Honorarkonsul verlängert sich die Bearbeitung um ca. 4 Wochen.

Eine aktuelle Gebührenliste finden Sie hier: Gebühren

Sie können mit Kreditkarte (Visa/Master) oder in Dänischen Kronen in bar bezahlen. Die Kreditkarte muss physisch mitgebracht werden und auf den Namen der damit bezahlenden Person ausgestellt sein.

Ja, eine persönliche Vorsprache ist zur Identitätsprüfung immer erforderlich. Dies gilt auch für Kinder und Babys.

Bei Antragstellung werden Ihre Fingerabdrücke erfasst. Bitte beachten Sie, dass Ihre Fingerabdrücke aus Gründen des Datenschutzes nur kurzfristig bei der Auslandsvertretung zwischengespeichert werden und anschließend gleich wieder gelöscht werden.

Soll ein Antrag für ein minderjähriges Kind gestellt werden, so reicht es in der Regel aus, wenn ein Elternteil mit dem Kind vorspricht. Bitte beachten Sie, dass aber beide sorgeberechtigten Eltern den Antrag unterschrieben haben müssen und der Originalpass vom zweiten Elternteil mitgebracht werden muss.

Ja.

Die Botschaft kann für Sie leider weder deutsche noch dänische Urkunden beschaffen. Diese müssen Sie direkt bei den zuständigen deutschen oder dänischen Behörden beantragen.

Deutsche Abmeldebescheinigungen erhalten Sie von der Meldebehörde an Ihrem letzten Wohnort.
Deutsche Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) können Sie beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen. Viele Standesämter bieten inzwischen auch die Möglichkeit an, die Urkunden online zu bestellen. Zuständig ist das Standesamt, welches das Ereignis registriert hat (z.B. am Ort der Geburt oder am Ort der Eheschließung)
Dänische Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) erhalten Sie beim Kirchenbüro (kirkekontor) oder in Sønderjylland bei der Kommune.
Weitere Informationen zur Beschaffung von Personenstandsurkunden finden Sie hier

Haben Sie Ihren Namen im Zusammenhang mit einer Eheschließung oder Scheidung geändert? Dann beachten Sie unsere Hinweis zur Ehenamensführung. In vielen Fällen muss vor Passbeantragung zuerst eine Namenserklärung über die Botschaft gemacht werden.

Haben Sie Ihren Namen aus anderen Gründen geändert? Dann finden Sie weitere Informationen hier. In der Regel muss in diesen Fällen zuerst eine Namenserklärung über die Botschaft gemacht werden.

Deutsche Staatsangehörigkeit

Seit dem 01.07.1998 erwirbt das Kind eines deutschen Staatsangehörigen automatisch mit Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit egal ob die Eltern verheiratet sind oder nicht und kann daher einen deutschen Pass erhalten. Die deutsche Staatsangehörigkeit muss nicht gesondert beantragt werden.

WICHTIGE AUSNAHME! Ist der deutsche Elternteil eines im Ausland geborenen Kindes selbst im Ausland nach dem 01.01.2000 geboren, erwirbt das Kind nur noch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn die Eltern die Geburt innerhalb eines Jahres dem zuständigen deutschen Standesamt oder der Auslandsvertretung anzeigen („Generationenschnitt“).

Weitere Informationen zum deutschen Staatsangehörigkeitsrecht finden Sie hier.

Namensführung

Für deutsche Staatsangehörige unterliegt die Namensführung ausschließlich deutschem Namensrecht. Die nach deutschem Recht mögliche Namensführung kann von der Namensführung abweichen, die in dänischen oder anderen ausländischen Personenstandsurkunden oder Ausweisdokumenten eingetragen ist.
Die Namensführung für den deutschen Rechtsbereich muss daher vor Beantragung eines ersten deutschen Ausweisdokumentes geklärt werden.
Lesen Sie mehr unter Namensführung eines Kindes.

Es gibt die Möglichkeit einen Express-Reisepass zu beantragen, der in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung bei der Botschaft abholbereit ist.

Wurde Ihnen z.B. im Urlaub in Dänemark Ihr Ausweisdokument gestohlen oder ging es verloren, kann Ihnen die Botschaft kurzfristig einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Dieser Reiseausweis berechtigt nicht zur Weiterreise in ein anderes Land (z.B. Schweden) und auch nicht zur Wiedereinreise nach Dänemark.

Ein vorläufiger Reisepass ist ein Reisepass mit verkürzter Gültigkeitsdauer (in der Regel ein Jahr), der nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt wird. Der vorläufige Reisepass ist maschinenlesbar, er enthält jedoch keine elektronisch gespeicherten biometrischen Daten des Passinhabers. Daher berechtigt er z.B. nicht zur visumfreien Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika. Er wird auch von einigen anderen Ländern evtl. nicht zur Einreise bzw. zu visumsfreien Einreise anerkannt. Sollten Sie mit Ihrem vorläufigen Reisepass verreisen wollen, so informieren Sie sich, ob die Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes dieses zulassen. Es gelten ansonsten dieselben Anforderungen an die benötigten Unterlagen wie bei der Beantragung eines normalen Reisepasses.

Schreiben Sie uns gerne an über unser Kontaktformular.

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