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Eheregister

Standesamt in Tondern

Standesamt in Tondern, © dpa

30.04.2018 - Artikel

Hat ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland eine für den deutschen Rechtsbereich wirksame Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beim zuständigen Standesamt in Deutschland beurkundet und eine deutsche Heiratsurkunde ausgestellt werden.

Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister

Hat ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland eine für den deutschen Rechtsbereich wirksame Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beim zuständigen Standesamt in Deutschland beurkundet und eine deutsche Heiratsurkunde ausgestellt werden. Zur Entgegennahme des Antrags in der Botschaft vereinbaren Sie bitte einen Termin

Der Antrag wird an das Standesamt Ihres letzten Inlandswohnsitzes weitergeleitet, sofern Sie in Deutschland nicht mehr gemeldet sind. Wenn Sie noch niemals in Deutschland wohnhaft waren, ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Den Antrag finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen sich nicht automatisch durch Eheschließung ändert. Wenn Sie in Dänemark die Ehe geschlossen haben und einen gemeinsamen Ehenamen wünschen, müssen Sie im Rahmen der Nachbeurkundung der Eheschließung eine Namenserklärung abgeben. Sofern beide Ehegatten ausschließlich deutsche Staatsangehörige sind, kann für die Namensführung in der Ehe nur deutsches Recht gewählt werden. Wenn einer der Ehegatten eine andere Staatsangehörigkeit als die deutsche besitzt, können die Ehegatten eine Rechtswahl in das Heimatrecht des ausländischen Ehegatten treffen.

Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

Neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular müssen die nachfolgenden Unterlagen beigefügt werden. Zum Termin bringen Sie bitte zusätzlich zwei Kopien mit. Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden können.

  • Heiratsurkunde der Ehegatten
  • Reisepässe/Personalausweise beider Ehegatten
  • Geburtsurkunden beider Ehegatten
  • ggf. Nachweis eines deutschen Standesamts zur Namensführung in der Ehe
  • ggf. deutsche Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
  • ggf. Nachweise zu allen früheren Ehen/Lebenspartnerschaften und deren Auflösung
  • ggf. Anerkennung der ausländischen Ehescheidung
  • ggf. Abmeldebescheinigung aus Deutschland
  • dänischen Wohnsitznachweis („Bevis for registrering“, „Opholdskort“, „Bopælsattest“)

Wenn die vorzulegenden Unterlagen nicht in deutscher Sprache sind, muss in der Regel eine offizielle Übersetzung vorgelegt werden. Bitte erkundigen Sie sich vorher bei dem für Sie zuständigen Standesamt. Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Was kostet die Eintragung im Eheregister?

Falls eine Namenserklärung gewünscht ist, müssen die Unterschriften beider Ehegatten auf dem Antrag beglaubigt werden. Die Unterschriftsbeglaubigung kann von der Botschaft vorgenommen werden, wenn die Ehegatten persönlich anwesend sind. Die Gebühr für die Beglaubigung der Unterschriften beträgt 25,- € und kann in bar in Dänischen Kronen oder mit Kredit-/Debitkarte in Euro (Visa oder Mastercard) bezahlt werden.

Für die Antragsbearbeitung benötigt das zuständige Standesamt in Deutschland zusätzlich beglaubigte Kopien der antragsbegründenden Unterlagen. Die Kopien können von der Botschaft Kopenhagen bei Vorlage der Originale mit zwei Sätzen Kopien beglaubigt werden. Die Gebühr für die Kopiebeglaubigung beträgt 10,- € für 10 Seiten und 1,- € für jede weitere Seite und kann in bar in Dänischen Kronen oder mit Kredit-/Debitkarte in Euro (Visa oder Mastercard) bezahlt werden.

Die Gebühren für die Beurkundung der im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister und die Ausstellung beantragter Heiratsurkunden werden von den einzelnen Bundesländern festgesetzt und können daher unterschiedlich sein. Meist werden folgende Gebühren erhoben: Die Gebühr für die Eintragung im Eheregister beträgt 60,- €. Dieser Betrag erhöht sich um 20,- €, wenn ausländisches Recht zu beachten ist. Die Gebühren für eine Heiratsurkunde betragen z. Z. 10,- €, für jede weitere gleichzeitig bestellte Ausfertigung der gleichen Urkunde 5,- €. Die Bearbeitung des Antrags erfolgt nur nach Vorkasse, die Antragsteller erhalten dafür nach Antragstellung eine entsprechende Zahlungsaufforderung mit den erforderlichen Kontodaten. Die Gebühren für das Standesamt müssen direkt beim Standesamt beglichen werden.

Wie lange dauert es, bis die Heiratsurkunde ausgestellt wird?

Die Bearbeitungszeit hängt vom zuständigen Standesamt ab und ist von Ort zu Ort unterschiedlich.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit beim Standesamt I in Berlin z. Z. mindestens zwei Jahre beträgt. Sofern eine Namenserklärung erforderlich ist, wird die Namensführung unabhängig von der Beurkundung der im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister nach etwa zwei bis drei Monaten vom Standesamt I in Berlin bestätigt. Sobald die Namensführung bestätigt ist, kann ein deutscher Reisepass auf den neuen Familiennamen ausgestellt werden.

Flere informationer

Für eine Eheschließung in Dänemark wird in der Regel ein Nachweis über den Personenstand benötigt. Diese Angabe ist in der „erweiterten Meldebescheinigung“ aufgeführt. Eine derartige Bescheinigung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres (letzten) deutschen Wohnortes.

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