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Beantragung von Reisepass und Personalausweis

Artikel

Benötigte Unterlagen

Original oder beglaubigte Kopie

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag:
    Bitte füllen Sie den Antrag am Computer aus und bringen Sie einen unterschriebenen Ausdruck mit.
    - Antrag für Erwachsene oder Antrag für Minderjährige
  • falls Sie eine Zusendung des fertigen Ausweisdokuments innerhalb Dänemarks wünschen: adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag und unterschriebene Haftungsausschlusserklärung: Haftungsausschluss Übersendung Reisepass PDF / 406 KB / Haftungsausschluss Übersendung Personalausweis PDF / 538 KB
  • derzeitiger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (auch wenn bereits abgelaufen)
  • Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild gemäß den Anforderungen der Fotomustertafel
  • Geburtsurkunde:
    - Bei Geburt bzw. Nachbeurkundung der Geburt in Deutschland: deutsche Geburtsurkunde
    - oder bei Geburt in Dänemark: dänische Geburtsurkunde („Fødselsattest“) samt „Bekræftelse af fødested/Confirmation of Place of Birth“ zum Nachweis des Geburtsortes oder Personattest (Auszug aus dem Personenstandsregister mit Angabe „fødested“)
    Ein „Personattest“ muss im Original (unterschrieben und mit Stempel des zuständigen kirkekontors bzw. in Sønderjylland der Kommune) vorgelegt werden - ein Ausdruck aus der e-Boks ist nicht ausreichend.
    - oder bei Geburt außerhalb Deutschlands oder Dänemarks: Geburtsurkunde Ihres Geburtslandes
    Ob für Ihre Geburtsurkunde Besonderheiten zu beachten sind, lesen Sie bitte auf der Webseite der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung nach.
  • Heiratsurkunde und ggf. Scheidungsurteil
  • Namensbescheinigung eines deutschen Standesamts, sofern sich Ihr Name aufgrund einer Eheschließung oder Scheidung geändert hat
    Die Vorlage eines dänischen „Navnebevis“ ist nicht ausreichend.
  • Nachweis des Aufenthalts/Wohnorts in Dänemark:
    gelbe Krankenversicherungskarte oder aktuelles „bopælsattest“ (mit Angabe der Staatsangehörigkeit)
  • Abmeldebescheinigung, sofern im aktuellen Pass/Ausweis ein deutscher Wohnort eingetragen ist

Falls zutreffend:

  • Einbürgerungsurkunde/Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis, Beibehaltungsgenehmigung, Bescheinigung nach § 15 BVFG)

  • Promotionsurkunde mit Angabe des Geburtsdatums, wenn Ihr Doktortitel zum ersten Mal in Ihren Reisepass eingetragen werden soll

    Ist Ihr Titel bereits im Reisepass oder Personalausweis eingetragen, ist keine erneute Vorlage Ihrer Promotionsurkunde erforderlich.
  • Verlust- bzw. Diebstahlsbescheinigung der Polizei

Zusätzlich bei Minderjährigen vorzulegende Unterlagen:

  • vollständig ausgefüllter und von sorgeberechtigten Eltern unterschriebener Antrag für Minderjährige
  • Personalausweis/Reisepass und gelbe Krankenversicherungskarte beider Eltern
    Beide (sorgeberechtigte) Elternteile und das Kind müssen bei der Beantragung persönlich anwesend sein.
    Ansonsten: Nachweis über das alleinige Sorgerecht (z. B. Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des anderen Elternteils)
  • Ggf. Heirats-/Partnerschaftsurkunde der Kindeseltern
  • Bei nicht miteinander verheirateten Eltern: Nachweis einer wirksamen Vaterschafts-/Mitmutterschaftsanerkennung
    Bei dänischer Vaterschaftsanerkennung: Mit Bestätigung („Bekræftelse af omsorgs- og ansvarserklæring/Confirmation of statement of Care and Responsibility“). Diese ist in Ihrem Kirchenbüro erhältlich. Die Bescheinigung ist nicht identisch mit dem Ausdruck nach Durchführung der elektronischen Vaterschaftsanerkennung.
  • Ggf. deutscher Nachweis zur Namensführung des Kindes. Weitere Informationen zum deutschen Kindesnamensrecht finden Sie hier.

In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden und Dokumente notwendig sein. Der Pass wird erst bei der Bundesdruckerei bestellt, wenn alle Unterlagen vorliegen.

Eine Zusammenfassung mit Checkliste zum Herunterladen oder Ausdrucken finden Sie in unserem Merkblatt zur Reisepass- und Personalausweisbeantragung.

Informationen zum Thema Datenschutz bei der Beantragung eines Reisepasses finden Sie hier.

Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass Sie zwingend einen Termin über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft vereinbaren müssen. Pass-Termine sind oft bis zu sechs Wochen im Voraus ausgebucht. Personen ohne Termin werden nicht eingelassen. Hier geht’s zur Terminvereinbarung.

Die Honorarkonsuln in Aarhus und Odense können Anträge für Pässe und Personalausweise entgegen nehmen. Bitte kontaktieren Sie den zuständigen Honorarkonsul direkt zur Vereinbarung eines Termins. Mehr Informationen finden Sie unter Passbeantragung über den Honorarkonsul.

Antragsteller mit Wohnsitz in Schweden

Deutsche mit Wohnsitz in Schweden können grundsätzlich einen Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises in der Botschaft Kopenhagen stellen. Mit der Antragstellung dürfen jedoch keine offenen rechtlichen Vorfragen wie Namensführung oder Abstammung verbunden sein.

Bitte beachten Sie die Wichtigen Hinweise für Antragsteller mit Wohnsitz in Schweden.

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